Unsere Anträge
Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.
Hamburgs Zukunft zu allen Zeiten klug, sozial und nachhaltig gestalten: Dem Studierendenwerk gerade in Corona-Zeiten den Rücken stärken, substanzielle Mehrbelastungen für Studierende vermeiden, Preisbremse ziehen
Donnerstag, 20.05.2021
Die Coronakrise hat für die Studierenden in Hamburg enorme, auch existenziell bedrohliche Folgen. Die wirtschaftliche Situation und die Verfügbarkeit von Einkommen ist geprägt von dem Verlust von notwendigen Nebenverdiensten und fehlenden Möglichkeiten, neue Jobs und Finanzierungsoptionen zu finden. Viele sind auf die Überbrückungshilfe vom Bund und Unterstützung von Eltern angewiesen.
Das Studierendenwerk Hamburg (StW) war im Jahr 2020 mit seinen zahlreichen Unterstützungsangeboten für Studierende bei der Bewältigung der Folgen der Coronavirus-Pandemie ein ganz wesentlicher Akteur am Wissenschaftsstandort Hamburg. Für die mehr als 72.000 Studierenden an den Hamburger Hochschulen hat das Studierendenwerk auch während der Pandemie Wohnheimplätze in 26 Wohnanlagen zur Verfügung gestellt, den Betrieb der Mensen soweit es möglich und erlaubt war aufrechterhalten und dafür gesorgt, dass in finanzielle Not geratene Studierende das Hamburger Notfalldarlehen oder die Unterstützungsleistungen des Bundes ausgezahlt bekamen. Das Studierendenwerk ist mit diesem breiten Leistungsangebot insgesamt der Garant für eine stabile und kostengünstige soziale Infrastruktur für die Studierenden in unserer Stadt. Durch den verlängerten Lockdown zeichnet sich ab, dass diese zentrale soziale Verantwortung des Studierendewerks sicher noch das ganze Jahr 2021, zum Teil auch noch 2022 gefordert sein wird.
Damit das Studierendenwerk sein breites und absolut notwendiges Angebot weiter aufrechterhalten kann und trotzdem seine großen Herausforderungen meistern kann, ist eine zielgerichtete Unterstützung aus Corona-Mitteln des Haushalts geboten. Kern der Leistungen des Studierendenwerks ist, Studierende zu unterstützen. Tarif- und inflationsbedingte Kostensteigerungen im Studierendenwerk müssen gedeckt werden; dies erfolgt grundsätzlich über eine Erhöhung der jährlichen Semesterbeiträge und / oder eine Erhöhung der für die Leistungen zu zahlenden Preise. Diese würden in der Coronakrise erhebliche Belastungen für die Studierenden darstellen, die angesichts ihrer wirtschaftlichen Situation kaum finanzierbar und insofern als Deckung für die Kostenentwicklung im Studierendwerk kaum realisierbar wären. Desweiteren ist – bedingt durch das digitale Semester und damit einhergehendes home-studying in Verbindung mit coronabedingten Schließungen im Studierendenwerk – die Verfügbarkeit der zu finanzierenden Dienstleistungen für Studierende stark eingeschränkt und reduziert ebenfalls die Möglichkeiten, Studierende mit den Folgen der Kostensteigerungen zu belasten.
Im Corona Jahr 2021 werden die Personal- und Sachkosten nach derzeitigem Planungsstand im Studierendenwerk um gut 300.000 Euro steigen, in 2022 aufgrund der Kostenentwicklung in Abhängigkeit von der coronabedingten Entwicklung der Geschäftstätigkeit um weitere ca. 500.000 Euro. Die Finanzierung der Mehrkosten ist zwar abzusichern – aber in einer Art und Weise, die zusätzliche Belastungen der Studierenden während der Coronakrise möglichst vermeidet (Preisbremse). Die allgemeine Zuwendung an das Studierendenwerk ist nach alledem hierzu um jährlich 250.000 Euro zu erhöhen mit der Maßgabe dass
• der pro Semester zu zahlende Semesterbeitrag (z. Zt. 85 Euro) eingefroren wird; mindestens bis einschließlich Sommersemester 2022;
• die Preisentwicklung für das Essen in den Mensen in 2021 durchschnittlich weitestgehend konstant bleibt und auch in 2022 auf niedrigem Niveau verbleibt;
Mit dieser Maßnahme wird den coronabedingten Folgen in den Corona Jahren 2021/2022 Rechnung getragen und die Studierenden werden deutlich entlastet. Ein grundsätzlicher Verzicht auf Preissteigerungen ist nicht möglich, da die erwarteten allgemeinen Kostenentwicklungen im Vergleich zur Zuwendungsentwicklung dafür zu hoch sind und die Entwicklung der Geschäftstätigkeit in 2021/2022 zu unsicher ist. Gleichwohl wird dadurch aber den coronabedingen Einschränkungen für Studierende Rechnung getragen und es werden die damit einhergehenden finanziellen Folgen für das Studierendenwerk abgemildert.
Den Regierungsfraktionen ist wichtig klarzustellen: Die Erhöhung der Zuwendung dient der Vermeidung von übermäßigen Kostenbelastungen der Studierenden. Die Inanspruchnahme des Schutzschirms zur Sicherung eines coronabedingten Defizits im Studierendenwerk aufgrund von pandemiebedingten Nachfrage- und Umsatzrückgängen im Bereich der Mensen/Cafes und Wohnheime bleibt hiervon unberührt.
Um die Erfüllung von Daueraufgaben kontinuierlich abzusichern, soll die Zuwendung an das Studierendenwerk in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 um weitere 250.000 Euro (d. h. insgesamt 300.000 Euro) erhöht werden. Da dieses eine Corona-bedingte und aus Corona-Mitteln finanzierte Sonderförderung darstellt, ist klarzustellen, dass hieraus keine dauerhafte Erhöhung der Studierendenwerkmittel über die Jahre 2021/2022 hinaus erwachsen kann. Gleichwohl bleibt es auch in den finanzpolitisch herausfordernden Zeiten nach 2022 eine wichtige Aufgabe, das Studierendenwerk angemessen zu unterstützen.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
1. Der Ansatz im Einzelplan 3.2, Produktgruppe 248.01 „Infrastruktur für Studierende und BAföG“, Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ wird in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 um jeweils 250.000 Euro erhöht.
2. Zur Deckung wird der Ansatz im Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.01, Produkt Bewältigung der Coronakrise, Kontenbereich Globale Mehrkosten um jeweils 250.000 Euro in 2021 und 2022 abgesenkt.
3. Die haushaltsrechtliche Regelung des Aufgabenbereichs 248 „Förderung des Studiums“ wird wie folgt ergänzt: Die Ermächtigung, in der Produktgruppe 248.01 „Infrastruktur für Studierende“, Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ zu verursachen, darf in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 jeweils in Höhe von 300.000 Euro nur für die Erhöhung der Zuwendung an das Studierendenwerk genutzt werden.
- Annkathrin Behr (Fachsprecher:in Soziales)
- Astrid Hennies
- Claudia Loss
- Vanessa Mohnke
- Philine Sturzenbecher
- Sven Tode
- Isabella Vértes-Schütter
sowie
- der Abgeordneten Miriam Block
- Dennis Paustian-Döscher
- Maryam Blumenthal
- Sina Demirhan
- René Gögge
- Farid Müller
- Ivy May Müller
- Peter Zamory
- Eva Botzenhart
- Mareike Engels
- Michael Gwosdz
- Linus Jünemann
- Zohra Mojadeddi (GRÜNE) und Fraktion