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Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

Sanierungsfonds Hamburg: Sanierungsmaßnahmen am Studierendenwohnheim „Margaretha-Rothe-Haus“ unterstützen

Donnerstag, 20.05.2021

Das Studierendenwerk Hamburg bietet den mehr als 72.000 Studierenden an den staatlichen Hochschulen sowie der Bucerius Law School in Hamburg wichtige Service- und Beratungsdienstleistungen und ist für die Förderung ihrer sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange verantwortlich. Hierzu gehören insbesondere Mensen und Cafés an allen Hochschulstandorten, die Studienfinanzierung (BAföG, Kredite, Stipendien, Finanzierungsberatung), die Kinderbetreuung in 5 Kitas mit flexiblen Betreuungsangeboten an den Hochschulstandorten sowie die Sozialberatung und die Wohnheime.

Das Studierendenwerk betreibt derzeit 26 Wohnanlagen mit ca. 4.400 Zimmern, die im Regelfall möbliert zu bezahlbaren und fairen Mieten angeboten werden. Die Bruttomiete liegt zwischen ca. 250 und 400 Euro, inklusive pauschaler Nebenkosten wie Heizung, Wasser, Strom etc. sowie den Kosten für den Internetzugang und den Kabelfernsehanschluss. Neubauten und größere Modernisierungen wurden im Regelfall im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus mit einer längerfristigen Miet- und Zweckbindung finanziert, um den Studierenden bezahlbaren Wohnraum in der hochpreisigen Metropole für die Dauer ihres Studiums anzubieten. Damit leistet das Studierendenwerk einen unverzichtbaren Beitrag für den Erfolg der Studierenden und des Hochschul- und Wissenschaftsstandortes Hamburg.

Das Studierendenwerk setzt auf umweltfreundliche und ressourcenschonende Standards. Um weiterhin dem hohen Qualitätsanspruch sowie bspw. auch dem Klimaschutzgesetz der Stadt Hamburg gerecht zu werden, erstellt das Studierendenwerk energetisch hochwertige Neubauten und modernisiert seine Bestandswohnanlagen.

In die Sanierung und Modernisierung der Studierendenwohnheime wurde in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich investiert. Die Stadt Hamburg, vertreten durch die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFGB), hat hier mit finanziellen Mitteln unterstützt und hat dafür in ihrem Haushalt einen Ansatz von 500.000 Euro für verschiedene Wohnheimträger.

In den Haushaltsjahren 2019 und 2020 wurden diese verfügbaren Mittel jährlich jeweils um 500.000 Euro aus dem „Sanierungsfonds Hamburg“ auf dann insgesamt 1 Million Euro pro Haushaltsjahr aufgestockt. Diese wurden zur Finanzierung energetischer und baulich notwendiger Modernisierungsmaßnahmen des Europa- und Georgi-Hauses verwendet (Drs. 21/15387). Der Bürgerschaft wurde dazu berichtet (Drs. 22/1933).

Neben dem vereinbarten Ausbau der Wohnheimplätze um ca. 2.000 Plätze (vgl. Drs. 21/18515) gibt es weiterhin zu finanzierenden Modernisierungsbedarf. Die Finanzierung aus dem Sanierungsfonds soll diese Maßnahmen ermöglichen und so zur energetischen Modernisierung der Gebäude bei weiterhin bezahlbaren Mieten beitragen.

Modernisiert werden soll die Wohnanlage Margaretha-Rothe-Haus, die aus insgesamt vier Häusern besteht. Ein Hochhaus, Haus C+D, wurde 2015/2016 komplett saniert und die Zimmer neu möbliert. Das zweite Hochhaus, Haus A+B, bedarf einer grundlegenden Sanierung. Das Margaretha-Rothe-Haus I mit den Gebäuden A+B wurde 1964 vom Studentenwerk Hamburg errichtet und bietet Wohnraum für 174 Studierende. Der Stadtpark befindet sich in unmittelbarer Nähe, die HAW und die UHH sind mit dem Fahrrad und den öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Lern-, Fitness- und Musikübungsräume sowie eine Bar schaffen Rückzugsorte, aber auch Räume für Begegnungen. Bereits in den 70er Jahren kam es zu Feuchtschäden, die eine Ausbesserung der einschaligen Fassade erforderten. 1984 wurde die Fassade erneut durchfeuchtet. Im Zuge der damaligen Sanierung wurden 90 einfach verglaste Zimmerfenster ausgetauscht, kurze Zeit später die restlichen sowie Balkonelemente und Flurfenster. Der Austausch der einfach verglasten Fenster durch Fenster mit Thermopane Isolierglas verdeutlichte den Handlungsbedarf hinsichtlich einer Verbesserung der Dämmung der Fassade. Die Dachdämmung wurde im Zuge dessen ebenfalls erneuert, da sich die Dachhaut in einem schlechten Zustand befand. Seit den Maßnahmen am Dach und der Fassade 1992, wurde die Fassade zweimal anstrichmäßig überholt. Jedoch ist im oberen Gebäudebereich kaum noch etwas von der ursprünglichen Putzschicht erhalten. Der Sanierungsbedarf im Margaretha-Rothe-Haus, Haus A+B, bezieht sich beispielsweise auf den Austausch der Fenster, den Austausch der Dachdämmung, den Austausch der Heizungsanlage und die Erneuerung des Wärmedämmverbundsystems der Fassade. Mit der energetischen Sanierung können bis zu 47 Prozent des Primärenergiebedarfs eingespart werden (Stand 2008). Das Wohnen im Margaretha-Rothe-Haus wird damit langfristig nachhaltiger. Auch mit Blick auf den Brandschutz ist eine Sanierung notwendig. Bei der Sanierung der Fassade 1992 waren Brandschutzriegel nicht gefordert und unbekannt. Die Kosten für eine grundlegende energetische Sanierung durch das Studierendenwerk belaufen sich auf ca. 3,1 Millionen Euro.

Das Studierendenwerk trägt essentiell dazu bei, den Wissenschaftsstandort Hamburg für Studierende attraktiv zu gestalten. Eine attraktive studentische Infrastruktur ist nicht nur für den Wissenschaftsstandort Hamburg, sondern auch für ein erfolgreiches Studieren eine Grundvoraussetzung. Deswegen sollen die anstehenden Modernisierungsmaßnahmen des Margaretha-Rothe-Hauses mit ca. 2 Millionen Euro finanziell vom Senat und der Bürgerschaft unterstützt werden und hierzu Mittel des „Sanierungsfonds Hamburg“ in Höhe von insgesamt 1,5 Millionen Euro zur Aufstockung der Modernisierungsmittel im Haushaltsansatz der BWFGB zur Verfügung gestellt werden. Ggf. nicht für die Sanierung des Margarethe-Rothe-Hauses benötigte Mittel können dabei für weitere kleinere Maßnahmen für Wohnheime des Studierendenwerks genutzt werden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Senat wird ersucht,

1. für konsumtive Maßnahmen an den Einzelplan 3.2, Produktgruppe 248.01 „Infrastruktur für Studierende und BAföG“, Kontenbereich „Kosten für Transferleistungen“ für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 aus der Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ des Einzelplans 9.2 zweckgebunden jeweils 750.000 Euro zu übertragen,

2. der Bürgerschaft bis zum 30.04.2023 hierzu zu berichten.

sowie
  • der Abgeordneten Miriam Block
  • Dennis Paustian-Döscher
  • Maryam Blumenthal
  • Sina Demirhan
  • René Gögge
  • Farid Müller
  • Ivy May Müller
  • Peter Zamory
  • Eva Botzenhart
  • Mareike Engels
  • Michael Gwosdz
  • Linus Jünemann
  • Zohra Mojadeddi (GRÜNE) und Fraktion