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Neuer Elektrobus-Betriebshof in Meiendorf

Montag, 26.10.2020

Einleitung für die Fragen:

Die stetige Angebotsausweitung im Linienbusverkehr des HVV mit dem damit verbundenen Anwachsen der Busflotte erfordert zusätzliche Betriebshofkapazitäten der städtischen Busunternehmen HOCHBAHN und VHH. Aufgrund der politischen Vorgabe, seit 2020 nur noch emissionsfrei angetriebene Busse zu beschaffen, müssen diese zudem auf alternative Antriebe angelegt sein.

Im Rahmen der vom CDU-geführten Senat beschlossenen so genannten „Sofortprogramme für die wachsende Stadt“ wurde mit dem Bebauungsplan Rahlstedt 121 vom 4. April 2007 auf den an der Meiendorfer Straße belegenen Flurstücken 5289 und 5212 der Gemarkung Meiendorf eine Gewebegebietsfläche ausgewiesen, die bis heute nicht als solche genutzt wird. Über sie führt eine 380/110kV-Freileitungsanlage hinweg.

Die gewerblich ausgewiesenen Flächen haben eine Größe von insgesamt rund 27.600 m2. Davon befinden sich 14.427 m2 im Eigentum der Stadt (vergleiche Drucksache 19/35).

Mit Datum vom 24. Januar 2020 hat das Bezirksamt Wandsbek der HOCHBAHN zu einzelnen Fragestellungen der Bebaubarkeit des Grundstücks einen Vorbescheid für den Neubau eines Elektrobus-Betriebshofs an diesem Standort erteilt (GZ: W/WBZ/14922/2019), der am 4. Februar 2020 im Transparenzportal veröffentlicht wurde.

Am 24. Oktober 2020 meldete das Hamburger Abendblatt, dass in Meiendorf der bundesweit erste Busbetriebshof entstehen werde, der keinen Dieselbus mehr beherbergen wird.

 

In diesem Zusammenhang frage ich den Senat:

Frage 1: Wie stellt sich der aktuelle Sachstand hinsichtlich des Neubaus eines Elektrobus-Betriebshofs an der Meiendorfer Straße dar?

Frage 2: Aus welchen Gründen ist dieser Standort für den Neubau eines Elektrobus-Betriebshofs besonders geeignet?

Frage 3: Wie lässt sich der geplante Neubau für den Elektrobus-Betriebshof beschreiben? Welche Kapazität soll der Elektrobus-Betriebshof aufweisen?

Frage 4: Wie lässt sich der geplante Betrieb auf dem neuen Elektrobus-Betriebshof beschreiben?

Frage 5: Inwieweit wird bei dem geplanten Bauvorhaben auf die benachbarte Wohnbebauung (Meiendorfer Rund, Meiendorfer Twiete) Rücksicht genommen? Inwieweit ist die HOCHBAHN mit der Nachbarschaft im Gespräch?

Frage 6: Inwieweit befinden sich alle für den Neubau benötigten Grundstücke bereits im Eigentum der HOCHBAHN?

Frage 7: Inwieweit sind für den Neubau des Elektrobus-Betriebshofs an der Meiendorfer Straße planungsrechtliche Befreiungen erforderlich?

Frage 8: Welche zeitliche Perspektive wird für den Bau und die Inbetriebnahme des neuen Elektrobus-Betriebshofs angestrebt?