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Weiterentwicklung des Religionsunterrichts für alle

Donnerstag, 21.03.2019

Rund ein Drittel aller Hamburgerinnen und Hamburger haben familiäre Wurzeln im Ausland. Entsprechend vielfältig ist ihr religiöser Hintergrund. Der Senat legt deshalb sehr viel Wert auf einen Religionsunterricht für alle, der die religiöse und konfessionelle Vielfalt der Hamburger Schülerinnen und Schüler berücksichtigt. Die Rahmenpläne für das Fach Religion sehen seit 2004 vor, alle Themen interreligiös zu gestalten und in einem dialogischen Lernprozess im Unterricht zu bearbeiten. Der Religionsunterricht für alle wird auf Grundlage von Art. 7 Abs. 3 GG i. V. m. § 7 Hamburgisches Schulgesetz als ordentliches Lehrfach in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt.

Die Übereinstimmung mit den Grundsätzen der verschiedenen Religionsgemeinschaften im Religionsunterricht für alle wurde ursprünglich durch eine sog. „Gemischte Kommission“ nur aus Vertretern der evangelischen Kirche und der zuständigen Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) gewährleistet. Parallel zu der dieser evangelischen und der jüdischen Gemischten Kommission wurden inzwischen auch solche für die muslimischen Religionsgemeinschaften und die alevitische Gemeinde eingerichtet. Mitglieder weiterer Religionen – vor allem Buddhisten, Hindus und Bahai – sind in beratender Funktion beteiligt.

Die Grundlage für die Beteiligung auch der islamischen Religionsgemeinden sind die 2012 abgeschlossenen Verträge der Freien und Hansestadt Hamburg mit den islamischen Gemeinschaften DITIB, Schura und VIKZ einerseits und mit der Alevitischen Gemeinde andererseits.

Nach Gesprächen dieser Religionsgemeinschaften mit der evangelischen Kirche bekundeten die fünf Kooperationspartner dem Senat ihr gemeinsames Interesse an einer Weiterentwicklung des Religionsunterrichts für alle. Diese Absicht ist auch so in der Protokollerklärung zu Artikel 6 Absatz 1 der Verträge ausdrücklich festgehalten. In der Protokollerklärung wurden folgende Bereiche genannt, die im Rahmen von Art. 7 Abs. 3 GG weiterentwickelt werden sollen: Schulpraxis, Didaktik und Rahmenpläne, Lehrerbildung und -zulassung sowie der institutionelle Rahmen.

Die Vertragspartner haben sich auf eine Zwischenbilanz fünf Jahre nach Abschluss der Verträge zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den islamischen Gemeinden und der alevitischen Gemeinde zu diesem Thema geeinigt.

 

Wir fragen den Senat:

1. Wann sind entsprechende Lehramts-Studiengänge an der Universität Hamburg eingerichtet worden, damit auch muslimische und alevitische Lehrkräfte zukünftig den Religionsunterricht für alle erteilen können?

2. Sind diese Lehramts-Studiengänge für die Primar- und Sekundarstufe sowie für Stadtteilschulen/Gymnasien eingerichtet worden? Wenn nein, warum nicht?

3. Wann werden die ersten Studierenden der Lehramtsstudiengänge für islamische und alevitische Religion ihr Studium beenden und den Vorbereitungsdienst beginnen?

4. Stellt die Stadt Hamburg muslimische und jüdische Religionslehrkräfte ein, die ihre Ausbildung in einem anderen Bundesland gemacht haben? Wenn ja, wie viele Lehrkräfte sind seit wann eingestellt worden? Wenn nein, warum nicht?

5. Wie viele muslimische, jüdische und alevitische Lehrkräfte haben im Rahmen der Lehrerweiterbildung einen Qualifizierungskurs für das Fach Religion absolviert?

6. Wer bietet am LI Fortbildungen im Bereich Religion an?

7. In welchen Gremien wird die Weiterentwicklung des Religionsunterrichts für alle fortgeführt?

8. Wie gut funktioniert aus Sicht der Behörde für Schule und Berufsbildung die Kooperation der drei muslimischen Religionsgemeinschaften untereinander, mit anderen Religionsgesellschaften und mit der Behörde für Schule und Berufsbildung?