Zum Hauptinhalt springen

1,3 Mio. Euro - Teure Fehlleistungen der Behörde für Wirtschaft und Arbeit beim ESF 2000 - 2007

Montag, 06.10.2008

Im Zusammenhang mit einer mangelhaften Nachweisprüfung bei Europäischen Sozialfonds (ESF) - Projekten durch die Behörde für Wirtschaft und Arbeit (BWA) in der Amtszeit von Senator Uldall (CDU) sind Kosten für eine nachträgliche externe Prüfung von Verwendungsnachweisen von rund 1,3 Mio. Euro angefallen.

Bisher wurden bei 66 Trägern Rückforderungen in einer Höhe von rund 600 Tsd. Euro geltend gemacht.

Die Antwort des Senats auf unsere Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 19/1067 gibt Anlass für Nachfragen.

 

Wir fragen den Senat:

1. Bisher sind Rückforderungen in Höhe von rund 600 Tsd. Euro nach Darstellung des Senats überwiegend verursacht durch Honorar- und Personalkosten, für die kein Projektbezug hergestellt werden konnte, angefallen. Ist mit weiteren Rückforderungen gegen Träger zu rechnen?

a. Wie viele Träger sollen insgesamt überprüft werden?

b. Wie viele Träger sind bereits abschließend geprüft worden?

c. Bei wie vielen Trägern wurde dabei nichts beanstandet?

d. Bei wie vielen Trägern wurden Rückforderungen gestellt?

e. Betreffen die Prüfungen der Träger durch die Behörde, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und die EU-Kommission die gleichen Prüfungsgegenstände, oder wurden jeweils unterschiedliche Vorgänge bei den Trägern geprüft?

 

2. Haben die bisher 66 betroffenen Träger die Rückforderungen der zuständigen Behörde akzeptiert?

a. Sind Widersprüche gegen die Rückforderung geltend gemacht worden und wenn ja, wie viele und wie werden sie begründet?

b. Wurden mit einzelnen Trägern Verhandlungen über Rückforderungen aufgenommen? Wenn nein, warum nicht ?

c. Wurde von einzelnen Trägern bereits der Klageweg beschritten?

d. Welche Reaktionen liegen seitens der Träger im Einzelnen vor?

e. Wann wird der Senat abschließend über die Höhe der Rückforderungen berichten können?

f. Welchem Haushaltstitel fließen die Rückforderungen zu?

g. Wofür wird dieses Geld ausgegeben?

h. Sind bereits Gelder an die Stadt zurück geflossen? Wenn ja, in welcher Höhe und wenn nein, warum nicht?

i. Stammen die zurückgeforderten Gelder aus dem Hamburger Haushalt (Kofinanzierung) oder aus den EU-Fördermitteln?

 

3. Wie sind Honorar- und Personalkosten seitens der Träger zu dokumentieren und wie konnte es aus Sicht der Behörde dazu kommen, dass bei 66 Trägern der Projektbezug von Honorar- und Personalkosten nach Darstellung des Senats nicht ausreichend nachgewiesen werden konnte?

 

4. In wessen Zuständigkeit fiel die Information der Träger über die Art der Dokumentation von Honorar- und Personalkosten in der abgelaufenen Förderperiode?

 

5. Der Senat erklärt, dass es neben der Rückforderung von den Trägern eine „Kappung“ des ESF-Betrages aufgrund nicht ausreichender Kofinanzierung gegeben habe. Was ist darunter im Einzelnen zu verstehen?

a. In welcher Höhe wurde der ESF-Betrag bisher „gekappt“?

b. Wie viele Träger sind davon bisher betroffen?

c. Belastet diese „Kappung“ den Hamburger Haushalt?

i. Wenn ja, an welcher Stelle und wie?

ii. Wenn nein, warum nicht und wer fängt diese „Kappung“ dann auf?

 

6. Wann ist der Prüfprozess im Rahmen des so genannten „kontradiktorischen Verfahrens“ abgeschlossen? Wann hat er begonnen?

 

7. Der Senat erklärt in seiner Antwort auf Frage 7 der Drs. 19/1067, dass die EU-Kommission im März und Juni 2008 erneut sowohl das Verwaltungs- und Prüfsystem als auch einzelne Träger bezogen auf die Förderperiode 2000-2007 geprüft hat. Sind über diese Prüfungen hinaus noch weitere Prüfungen vorgesehen?

a. Wenn ja, wann sollen diese erfolgen?

b. Wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?

 

8. Der Senat erklärt in seiner Antwort auf Frage 7 der Drs. 19/1067, dass auch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und die Prüfstelle der BWA seit Mitte 2008 erneut Träger überprüft. Ist diese Prüfung mit den genannten Kosten für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft von 1.294.438 Euro aus dem Haushaltstitel 7400.684.02. abgegolten oder fallen für diese Prüfung weitere Kosten an?

a. Wenn weitere Kosten anfallen, in welche Höhe?

b. Wenn nein, warum nicht?

 

9. Welche Lehren zieht der Senat aus diesem Debakel?

 

10. Wie gewährleistet der Senat künftig die fehlerfreie Bewilligung und Überprüfung?