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38-Jähriger nach Messerangriff auf Polizeibeamte durch drei Schüsse tödlich verletzt

Dienstag, 05.01.2010

Nach Mitteilung der Polizei wurde am 26.12.2009 ein 38-Jähriger nach einem Messerangriff auf Polizeibeamte durch drei Schüsse tödlich verletzt. Nachbarn teilten der Polizei mit, dass der Mann psychisch krank sei und bereits seit der vergangenen Nacht in der Wohnung randaliere. Die Beamten traten die Tür auf und trafen auf den 38-Jährigen, der sofort mit einem Küchenmesser auf die Beamten los ging. Die Polizisten setzten erfolglos Pfefferspray ein, so dass der 32-jährige Polizeibeamte, der dem Angriff unmittelbar ausgesetzt war, drei Schüsse aus seiner Dienstpistole abgab, so die Pressemitteilung der Polizei. Der 38-Jährige erlitt Verletzungen im Oberkörper sowie am Arm und verstarb trotz notärztlicher Versorgung noch in der Wohnung. Ich frage den Senat:

1. Wer hat die Polizei warum und zu welchen Zeitpunkten gerufen?

 

2. Wie stellt sich das Geschehen nach dem aktuellen Kenntnisstand im Einzelnen dar?

 

3. Über welche Informationen verfügten die Beamten, als sie vor Ort eintrafen, im Hinblick auf die Person des 38-Jährigen und bezüglich seines Verhaltens an jenem Tag bzw. an den Tagen zuvor?

 

4. Warum zeigte das Pfefferspray im konkreten Fall keine Wirkung? Inwieweit gibt es generelle Erkenntnisse, dass Pfefferspray in welchen Konstellationen keine bzw. nur eine eingeschränkte Wirkung zeigt? Welche Konsequenzen zieht die zuständige Behörde daraus?

 

5. Inwieweit wurde der Einsatz des Tasers erwogen, um den 38-Jährigen angriffsunfähig zu machen? Inwieweit bietet der Fall Anlass, die Einsatzmöglichkeiten des Tasers als milderes Mittel im Vergleich zur Schusswaffe auszuweiten?

 

6. Welche Erwägungen haben zur Entscheidung geführt, welche und wie viele Kräfte zu dem 38-Jährigen entsandt werden sollen? Inwieweit wurde der Einsatz des MEK erwogen?

 

7. Welcher Art und Umfang waren die Betreuung des 38-jährigen Mannes? Seit wann? Inwieweit waren hier behördliche Stellen beteiligt/verantwortlich? Inwieweit waren Art und Umfang der Betreuung polizeibekannt?

 

8. Welche Informationen gab es auf Seiten welcher Behörden vor dem 26.12.09 über den Mann und seine Entwicklung in den vorangegangen Wochen, Monaten, Jahren? Inwieweit haben diese Informationen auch welche Stelle innerhalb der Polizei erreicht?

 

9. Haben Behörden Beschwerden oder Warnungen erreicht, wann und welcher Art und wie wurde gegebenenfalls darauf reagiert? Welche Vorfälle gab es? Inwieweit haben diese Informationen auch welche Stelle innerhalb der Polizei erreicht?

 

10. Welche Hilfsangebote und –maßnahmen hat es im Einzelnen zur Aufarbeitung der Geschehnisse für die an dem Einsatz beteiligten Polizeibeamten gebeten?