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Ab sofort weniger Vermittlungsgutscheine, aber keine Informationen wie das Instrument wirkt

Dienstag, 14.12.2010

Mehrere Private Jobvermittlungsagenturen sollen am 1. Dezember per Anruf darüber informiert worden sein, dass ab sofort keine Vermittlungsgutscheine für Arbeitslose, die sich in der Grundsicherung für Arbeitssuchende befinden, mehr ausgestellt werden.

Der Senat widerspricht dem in der Beantwortung meiner kl. Anfrage – 19/8099. Es würden weiterhin Vermittlungsgutscheine ausgegeben. Auf meine konkrete Frage, ob die Vermittler und Agenturen eine anderslautende telefonische Information erhalten haben, bleibt der Senat die Antwort schuldig.

Zum 1. Dezember 2010 ist eine ermessenslenkende Weisung (Arbeitsanleitung Nr. 21) in Kraft getreten, die regelt, wie mit verschiedenen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten u.a. Arbeitsgelegenheiten und Vermittlungsgutscheinen weiter zu verfahren ist. Der Vermittlungsgutschein soll „angesichts der verbesserten Situation auf dem Arbeitsmarkt und der planerischen Rahmenbedingungen im Eingliederungshaushalt von team.arbeit.hamburg“ (siehe Arbeitsanleitung Nr. 21) nur noch an „Kunden mit einer komplexen Profillage ausgehändigt werden“. Damit solle der steigenden Inanspruchnahme begegnet werden.

Dabei weiß die team.arbeit.hamburg anscheinend nicht einmal, wie viele Vermittlungsgutscheine sie in den letzten Jahren ausgegeben hat, wie viele Private Arbeitsvermittlungen in Hamburg in diesem Bereich tätig sind und wie erfolgreich das Instrument bisher war – zumindest hat der Senat auch diese Fragen nicht beantwortet. Mit der bisherigen Arbeit der Privaten Arbeitsvermittler in Hamburg hat er sich zudem nicht befasst.

Daher frage ich den Senat:

1. Wie viele Vermittlungsgutscheine wurden von der team.arbeit.hamburg in den Jahren 2009 und 2010 jeweils bis zum 30. November ausgegeben? Wie hoch war die Steigerung im Vergleich zu den Vorjahren?

2. Um wie viel Prozent hat sich die Inanspruchnahme – also die Einlösung - der Vermittlungsgutscheine im Bereich des SGB II 2010 im Vergleich zu den Vorjahren erhöht?

3. Was sind neben der Notwendigkeit, die Einsparungen der Bundesregierung bei den Eingliederungsleistungen umzusetzen, die Gründe die Inanspruchnahme des Vermittlungsgutscheins zu reduzieren? Auf welcher Basis wurde diese Entscheidung getroffen, wenn die entsprechenden Daten laut Senat gar nicht erfasst werden?

4. Laut Arbeitsanleitung Nr. 21 werden Vermittlungsgutscheine ab dem 1.12.2010 „ausschließlich an arbeitssuchende und arbeitslose Kunden von team.arbeit.hamburg ausgegeben, mit mindestens 3 Handlungsbedarfen aus 2 verschiedenen Schlüsselgruppen, die das Ziel der Aufnahme einer Beschäftigung auf dem 1. Arbeitsmarkt hat.“ Dies ist nicht ohne Weiteres verständlich.

a. Um welche „Handlungsbedarfe“ geht es und wo sind diese definiert, bzw. aufgelistet?

b. Um welche „Schlüsselgruppen“ geht es und wo sind diese definiert, bzw. aufgelistet?

c. Welcher Kundenkreis der team.arbeit.hamburg hat auch seit dem 1. Dezember 2010 noch die Möglichkeit einen Vermittlungsgutschein zu erhalten?

5. An wie viele SGB II – Empfängerinnen und Empfänger hat die team.arbeit.hamburg seit dem 1. Dezember 2010 einen Vermittlungsgutschein ausgegeben? Wie viele Vermittlungsgutscheine wurden seit dem eingelöst?

6. An wie viele SGB II – Empfängerinnen und Empfänger wird die team.arbeit.hamburg zukünftig jährlich in etwa Vermittlungsgutscheine ausgeben?

a. Wie viele werden nach ihrer Einschätzung jährlich eingelöst?

b. Welche Einsparungen bei den Eingliederungmitteln sind damit verbunden, bzw. wie viele Mittel stehen hierfür in Zukunft zur Verfügung?

7. Wurde zumindest ein Teil der Privaten Vermittler über Veränderungen bei der Ausgabe und Inanspruchnahme des Vermittlungsgutscheins informiert?

a. Wenn ja, wann und in welcher Form ist dies erfolgt?

b. Wenn ja, welche Informationen wurden weitergegeben?

c. Werden alle Privaten Vermittler, die bisher mit der team.arbeit.hamburg zusammengearbeitet haben, über die Veränderungen beim Vermittlungsgutschein informiert? Wenn ja, wann und in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?