Zum Hauptinhalt springen

Abholzeiten von Abfallbehältern

Montag, 15.08.2011

Neben der Entsorgung von Hausmüll führt die getrennte Entsorgung von Altpapier, Wertstoffen und neuerdings Bioabfällen nicht nur zu einer Zunahme der notwendigen Entsorgungsbehältnisse, sondern auch zu einer Ausweitung der mit der Abholung beauftragten Unternehmen und der Abholzeiten. Es ist zu beobachten, dass vor allem private Unternehmen, die mit der Abholung von Abfallbehältnissen beauftragt sind, häufig in den Nachtstunden die Abfuhr der Abfallbehältnisse durchführen. Dies führt in diesen Fällen häufig zu einer Beeinträchtigung der Nachtruhe der betroffenen Bevölkerung.

 

Vor diesem Hintergrund Frage ich den Senat:

1. Welche Vorschriften bestehen hinsichtlich der zulässigen Zeiten für die Abfuhr von Abfallbehältnissen (Hausmüll, Altpapier, Wertstoffe, Bioabfälle) im Hamburger Stadtgebiet?

 

2. Zu welchen Zeiten wird in der Regel die Abfuhr der oben beschriebenen Abfallbehältnisse durch die Stadtreinigung Hamburg durchgeführt?

 

3. Zu welchen Zeiten wird in der Regel die Abfuhr der oben beschriebenen Abfallbehältnisse durch private Entsorgungsunternehmen durchgeführt?

 

4. Bedürfen private Entsorgungsunternehmen eine Zulassung um Hausmüll oder Wertstoffe in Hamburg zu entsorgen und wenn ja, durch welche Stelle wird diese erteilt?

 

5. Wurden private Entsorgungsunternehmen mit der Entsorgung von Hausmüll oder Wertstoffen von städtischen Wohnungsunternehmen für ihren Wohnungsbestand beauftragt und wenn ja, von welchen städtischen Wohnungsunternehmen und in welchem Umfang?