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Abholzeiten von Abfallbehältern (II)

Mittwoch, 07.09.2011

Im Anschluss an Drucksache 20/1264 frage ich den Senat:

 

1. Sind private Entsorgungsunternehmen in Hamburg im Besitz einer Ausnahmegenehmigung gem. §7 Absatz 2 Satz 4 der 32.BImSchV und wenn ja, welche Unternehmen sind dies und wer ist die jeweils zuständige Genehmigungsbehörde?

 

2. Sind private Entsorgungsunternehmen von der Stadtreinigung Hamburg AöR (SRH) mit der Abfuhr von Hausmüll oder Altpapier beauftragt und wenn ja, welche Unternehmen und in welchem Umfang?

 

3. Ist in diesen Fällen die von den Bezirken der SRH erteilte Ausnahmegenehmigung gem. §7 Absatz 2 Satz 4 32.BImSchV auch für private Auftragnehmer der SRH gültig?

 

4. An welche Stelle können sich Bürgerinnen und Bürger wenden, um Verstöße gegen die Abholzeiten durch private Entsorgungsunternehmen zu melden und wie werden diese verfolgt? (Bitte mit Kontaktdaten für alle Bezirke aufführen)