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Abkehr von „Hafen finanziert Hafen“ – Was bedeutet das für die anstehende Regelung zur künftigen Reinigung des Elbstrandes?

Mittwoch, 10.11.2010

Die Hamburgische Bürgerschaft hat am 05.03.2009 einen Antrag der CDU zum Titel „Umsetzung des Bestellerprinzips im Rahmen der neuen Finanzierung nach dem Prinzip „Hafen finanziert Hafen“ (vgl. Drucksache 19/2334) angenommen. Darin wird gefordert, dass ab dem Jahre 2011 der Betriebskostenzuschuss an die Hamburg Port Authority (HPA) – der u.a. die Reinigung des Elbstrandes gewährleistete – entfallen soll.

Diesen Beschluss hat die Hamburgische Bürgerschaft am 03.09.2009 in einem Antrag von der CDU bekräftigt (vgl. Drucksache 19/3871). Dort heißt es „Der Senat wird ersucht, für alle zusätzlich der Hamburg Port Authority (HPA) übertragenen öffentlichen Aufgaben das Bestellerprinzip ab sofort und konsequent umzusetzen und die HPA aufzufordern, die dann von ihr ausgeführten nicht hafenspezifischen Aufgaben dem Verursacher beziehungsweise Bedarfsträger einzelner Leistungen in Rechnung zu stellen.“

Da die Zukunft der Elbreinigung viele Hamburgerinnen und Hamburger interessiert, hatte ich hierzu entsprechende Anfragen an den Senat gestellt (vgl. Drucksachen 19/4165 und 19/6771). Viele Punkte konnten noch nicht abschließend dargestellt werden.

Nun sollten jedoch die Ergebnisse vorliegen:

Zum einen hat der Senat nun Mitte November den Haushaltsplanentwurf zum Doppelhaushalt 2011/2012 vorliegt, sollten entsprechende Planungen abgeschlossen sein, mit denen nach Senatsangaben die Senatskanzlei, die Behörde für Wirtschaft und Arbeit, die Hamburg Port Authority und Finanzbehörde befasst waren.

Zum anderen hat der Hamburger Senat bereits die Abkehr vom Prinzip „Hafen finanziert Hafen“ angekündigt: Von 2014 an wird die Stadt jährlich 100 Millionen Euro für die Finanzierung des Hafens zur Verfügung stellen.

Es gilt zu klären, ob sich die Bevölkerung weiterhin darauf verlassen kann, dass die Elbstrände der Bevölkerung als Möglichkeit der Naherholung uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Der Senat hat auf meine Anfrage vom 23.09.2009 (vgl. Drucksache 19/4165) geantwortet, dass die Instandhaltungs- und Unterhaltungskosten sich für das Jahr 2008 auf über eine Millionen Euro beliefen. Eine Summe, die beispielsweise nicht von den Bezirken ohne Weiteres getragen werden könnte.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Wie sind derzeit die Kompetenzen bezüglich der Reinigung des Elbstrandes und der angrenzenden Grünflächen zwischen den zuständigen Behörden und der Hamburg Port Authority geregelt? Bitte ausführen.

2. Welche Instandhaltungs- und Unterhaltungskosten sind für die Uferabschnitte beliefen der Elbe im Jahr 2009 sowie in den ersten 10 Monaten des Jahres 2010 angefallen? Bitte darstellen.

3. In der Drucksache 19/6497 gibt der Senat an, dass unter die „nicht-hafenspezifischen Aufgaben“ im wesentlichen den Betrieb und die Unterhaltung des Alten Elbtunnels, bestimmte Aufgaben auf der Insel Neuwerk sowie die Bereitstellung von Pontons und Fähranlegern für die gewerbliche Nutzung.

Gehört nach Auffassung des Senats sowie der zuständigen Behörden die Reinigung des Elbstrandes zu den „nicht-hafenspezifischen Leistungen“?

4. Wenn ja, was hat dies für Konsequenzen für die konkreten Zuständigkeiten für die Reinigung des Elbstrands ab Beginn des kommenden Jahres?

5. Ist es korrekt, dass der Hamburger Senat bzw. die zuständige Behörde eine Abkehr vom Prinzip „Hafen finanziert Hafen“ beabsichtigt oder / und plant?

6. Wenn ja, was hat dies für Auswirkungen auf die Gesprächsrunde zu diesem Thema, an der nach Senatsangaben die Senatskanzlei, die Behörde für Wirtschaft und Arbeit, die Hamburg Port Authority und die Finanzbehörde beteiligt sind

7. Wie oft tagte diese Gesprächsrunde seit ihrer Einsetzung?

8. Gab es für die Gesprächsrunden Tagesordnungen? Wenn ja, bitte beiliegen. Wenn nein, warum nicht?

9. Wurden in der Gesprächsrunde bislang konkrete Ergebnisse oder Handlungsempfehlungen formuliert? Wenn ja, welche? Bitte ausführen. Wenn nein, warum nicht?

10. Die Hamburgische Bürgerschaft hat den Senat in der Drucksache 19/2334 ersucht, vor (!) der Aufstellung des Haushaltsplan-Entwurfs 2011/2012 zu ermitteln, welche nicht hafenspezifischen Aufgaben die HPA bisher aus übergeordneten stadtpolitischen Erwägungen übernommen hat. Da dieser in den kommenden Tagen der Bürgerschaft übergeben wird, müsste der Senat hierzu aussagefähig sein.

Welche nicht hafenspezifischen Aufgaben hat die HPA bisher aus übergeordneten stadtpolitischen Erwägungen übernommen? Bitte einzeln aufführen und begründen sowie angeben, welche Kosten hierfür den Leistungsempfängern in Rechnung zu stellen sind.

11. Die Hamburgische Bürgerschaft hat den Senat zudem in der Drucksache 19/2334 ersucht, mit der Aufstellung des Haushaltsplan-Entwurfs 2011/2012 die bisher von der HPA ausgeführten, nicht hafenspezifischen Aufgaben auf die betroffenen Einzelpläne zu übertragen, ihre Finanzierung im jeweiligen Einzelplan sicherzustellen sowie die mittelfristige Finanzplanung entsprechend anzupassen.

Der Senat hat diese Aussage in der Drucksache 19/4939 bekräftigt und ausgeführt, dass die HPA künftig zusätzliche hafenfremde Aufgaben nur gegen Kostenerstattung durch die Leistungsempfänger übernehmen wird.

Wie sieht hier der entsprechende aktuelle Sachstand aus?

12. Wird der Senat nun das Prinzip „Hafen finanziert Hafen“ in den Jahren 2011-2013 durchführen, um es im Jahr 2014 wieder aufzugeben? Wenn ja, erachten er und die zuständigen Behörden dieses Vorgehen als sinnvoll? Wenn ja, warum?