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Abmeldungen von Kitas aufgrund der Gebührenerhöhungen

Donnerstag, 03.06.2010

In der öffentlichen Anhörung des Familien-, Kinder- und Jugendausschusses vom 25.5.2010 hatte der Senat auf Nachfrage dargestellt, dass er keine Erkenntnisse über Abmeldungen (insbesondere im Hortbereich) bzw. Stundenreduzierungen durch Eltern in Hamburger Kitas aufgrund der Gebührenerhöhungen habe.

 

Nach Auskunft des Landeselternausschusses (LEA) hat dieser Hamburger Kitas um Rückmeldungen zu definitiven Abmeldungen und Stundereduzierungen gebeten. Von 51 Kitas, die bisher dieser Bitte nachgekommen seien, hätten 37 insgesamt 54 Fälle gemeldet, in denen die Betreuungszeit reduziert wurde, und 118 komplette Abmeldungen von Kita und Hort. Die Abmeldungen vom Hort beträfen in der Breite Erst- bis Drittklässler.

 

Unabhängig von den Auskünften des LEA frage ich den Senat:

 

1. Wie viele

 

- Abmeldungen aus der Krippe

- Abmeldungen von Elementarkindern

- Abmeldungen von Hortkindern

 

aus Hamburger Kitas hat es in den vergangenen acht Wochen gegeben?

 

Bitte im Einzelnen darstellen:

 

- welche Kitas mit jeweils wie vielen Abmeldungen betroffen sind

- mit welchen Leistungsarten die betroffenen Kinder die Kita besuchten.

 

 

2. Wie viele

 

- Stundenreduzierungen im Krippenbereich

- Stundenreduzierungen im Elementarbereich

- Stundenreduzierungen im Hortbereich

 

an Hamburger Kitas hat es in den vergangenen acht Wochen gegeben?

 

Bitte im Einzelnen darstellen:

 

- welche Kitas mit jeweils wie vielen Abmeldungen betroffen sind

- mit welchen Leistungsarten die betroffenen Kinder die Kita besuchten.

 

 

3. Kitas können aufgrund des Vertrages, den sie mit den Eltern der zu betreuenden Kinder geschlossen haben, in der Regel nur den bisherigen Familieneigenanteil von den Eltern verlangen.

 

3.1. Wie viele und welche Kitas sehen in ihren Verträgen Anpassungen für den Fall einer Änderung der Familieneigenanteilsverordnung vor?

 

3.2. Ist den Eltern für diesen Fall ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt?

 

3.3. Wenn nicht, wie sollten sich nach Ansicht des Senats Familien verhalten, die akut aufgrund der Gebührenerhöhungen nicht mehr in der Lage sind, ihren Eigenanteil zu zahlen und deshalb ihr Kind schnellstmöglich abmelden oder die Leistungsart wechseln wollen?

 

 

4. Nach § 7 Abs. 3 KibeG wird der Anspruch der Eltern gegen die Stadt auf Kostenerstattung durch Zahlung an den Träger der Einrichtung erfüllt. Da dieser durch die aktuellen Änderungen reduziert wird, erhalten die Kitas künftig einen geringeren Betrag von der Stadt.

 

Bei den Kitas, deren Verträge keine Anpassung vorsehen, sind die Eltern aber weiterhin – während der Gültigkeit der aktuellen Gutscheine – nur zur Zahlung des vereinbarten Eigenanteils verpflichtet.

 

4.1. Wie viele Kitas sehen keine Anpassungen in ihren Verträgen vor? Wieviele Vertragsverhältnisse sind entsprechend betroffen?

 

4.2. Wird die Behörde in den Fällen, in denen Eltern keine erhöhten Eigenanteile zahlen, den Einrichtungen dennoch nur einen reduzierten Betrag überweisen? Wie wird in diesem Fall die Kontinuität und Qualität der pädagogischen Arbeit und die Bezahlung des Personals sichergestellt?