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Akademisierungsprozess in den Gesundheitsberufen der Therapie

Dienstag, 20.07.2010

Der Deutsche Bundestag hat am 2. Juni 2009 eine Modellklausel für die Berufsgruppen Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten mit dem Ziel beschlossen, den Ländern zu erlauben, für die genannten Ausbildungsberufe parallel zur Berufsfachschulausbildung probeweise ein Hochschulstudium zu genehmigen. Der hiermit eröffnete Akademisierungsprozess in den Gesundheitsberufen der Therapie trifft auf breite Zustimmung bis in die Berufsfachschulen und Berufsverbände hinein.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Wie bewertet der Senat die Möglichkeit, die Ausbildungsberufe „Hebamme“, „Logopäde/ Logopädin“, „Physiotherapeut/ Physiotherapeutin“ und „Ergotherapeut/Ergotherapeutin“ parallel zur Berufsfachschulausbildung probeweise an einer Hamburger Hochschulstudium einzurichten?

2. Welche Schritte hat der Senat bisher in dieser Hinsicht ggf. bereits unternommen?

3. Gibt es Arbeitsgruppen oder -treffen, die diese Möglichkeit thematisiert, vorbereitet oder bereits entschieden haben? Wenn ja, seit wann arbeitet diese Arbeitsgruppe in welcher Besetzung und mit welchem Ergebnis?

4. Gibt es hier Kontakt und Austausch mit anderen Bundesländern? Wenn ja, welche und zu welchen Inhalten?

5. Wie können aus Sicht des Senats die in Hamburg bestehenden entsprechenden Berufsfachschulen in einen solchen Akademisierungsprozess eingebunden werden und welche Rolle und Aufgabe können sie in einem solchen Prozess übernehmen?

6. Welche Auswirkungen hätte eine parallel organisierte Ausbildung in Berufsfachschule und Hochschule in Hinblick auf die Qualifikation der Absolventinnen und Absolventen und ihren zukünftigen Tätigkeitsfeldern und Verantwortlichkeiten in der Therapie?