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Aktualität der Geschäftsverteilungspläne Hamburger Gerichte

Dienstag, 13.10.2009

Im Internet sind unter justiz.hamburg.de/gerichte/ die Hamburger Gerichte aufgeführt:

- Hamburgisches Verfassungsgericht

- Hanseatisches Oberlandesgericht

- Landgericht Hamburg

- Amtsgericht Hamburg

- Hamburgisches Oberverwaltungsgericht

- Verwaltungsgericht Hamburg

- Finanzgericht Hamburg

- Landesarbeitsgericht Hamburg

- Arbeitsgericht Hamburg

- Landessozialgericht Hamburg und

- Sozialgericht Hamburg.

Zu allen Gerichten finden sich hier auch unter dem Punkt „Zuständigkeiten“ die Geschäftsverteilungspläne der Gerichte.

 

Einige Geschäftsverteilungspläne sind aber nicht auf dem aktuellsten Stand oder lückenhaft. So sind bspw. beim Geschäftsverteilungsplan des Arbeitsgerichts - justiz.hamburg.de/contentblob/1085548/data/gvp-arbg-2009.pdf - die Vorsitzenden von fünf Kammern (Kammer 5, 6, 10 und 18) nicht genannt.

 

Anwälte und ihre Mandanten haben so vorab keine Kenntnis davon, welche Vorsitzenden ihre Fälle verhandeln.

 

Ich frage daher den Senat:

 

1. Inwieweit sind die im Internet aufgeführten Geschäftsverteilungspläne der nachfolgenden Gerichte aktuell bzw. welche Änderungen/ Ergänzungen müssen bei den jeweiligen Geschäftsverteilungsplänen der nachfolgenden Gerichte vorgenommen werden:

 

a. Hamburgisches Verfassungsgericht,

b. Hanseatisches Oberlandesgericht,

c. Landgericht Hamburg,

d. Amtsgericht Hamburg,

e. Hamburgisches Oberverwaltungsgericht,

f. Verwaltungsgericht Hamburg,

g. Finanzgericht Hamburg,

h. Landesarbeitsgericht Hamburg,

i. Arbeitsgericht Hamburg,

j. Landessozialgericht Hamburg,

k. Sozialgericht Hamburg?

 

2. Wann werden die Aktualisierungen im Internet veröffentlicht?