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Aktuelle Finanzplanung des Senats

Montag, 10.01.2011

Nach Paragraf 31 der Landeshaushaltsordnung (LHO) ist die für Finanzen zuständige Behörde verpflichtet, entsprechend den Bestimmungen des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft sowie des Haushaltsgrundsätzegesetzes einen Finanzplan für fünf Jahre aufzustellen. Der Senat hat den Finanzplan zu beschließen und der Bürgerschaft vorzulegen. Mit Drucksache 19/8000 hat der Senat der Bürgerschaft im September 2010 den Finanzplan 2010-2014 als Teil des beigefügten Finanzberichts 2011/2010 vorgelegt

Ich frage den Senat:

 

1) Entsprechen die Tabellen auf Seiten 24 und 26 des Finanzberichts 2011/2012 dem Finanzplan 2010-2014 im Sinne der Drucksache 19/8000?

2) Ist dies der aktuelle Finanzplan 2010-2014 des Senats im Sinne der LHO bzw. des Haushaltsgrundsätzegesetzes? Wenn nein, wann wurde ein neuer Finanzplan beschlossen und wann wird dieser der Bürgerschaft vorgelegt?

 

In den Tabellen auf Seiten 24 und 26 des Finanzberichts 2011/2012 sind für das Jahr 2013 679,0 Mio. Euro und für das Jahr 2014 685,8 Mio. Euro Entnahmen aus dem Sondervermögen Konjunkturstabilisierungs-Fonds vorgesehen.

3) Entsprechen diese Zahlen den nach der aktuellen Finanzplanung des Senats vorgesehenen Kreditaufnahmen für die Jahre 2013 und 2014? Wenn nein, wie hoch sind nach der aktuellen Finanzplanung des Senats die vorgesehenen Einnahmen aus Krediten in den Jahren 2013 und 2014?

4) Entspricht die aktuelle Finanzplanung des Senats für die Jahre 2013 und 2014 in vollem Umfang den Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung, insbesondere dem Paragrafen 18 in der ab 1. Januar 2013 geltenden Fassung?

 

Der Senat hat in seiner Mitteilung an die Bürgerschaft in Drucksache 19/4919 festgestellt, dass in den Jahren 2009 und 2010 eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts vorliegt.

 

5) Für welche der Jahre 2011 bis 2014 geht der Senat in seiner aktuellen Finanzplanung jeweils aus welchen Gründen davon aus, dass eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts oder vergleichbar schwerwiegende Gründe vorliegen werden, die es erforderlich machen, den Haushalt mit Einnahmen aus Krediten auszugleichen?

6) Hat der Senat die für Finanzen zuständige Behörde im Zusammenhang mit seiner Beratung zum Haushaltsplan-Entwurf 2011/2012 beauftragt, dem Senat bis Ende 2010 den Entwurf einer gesetzlichen Neuregelung zur Begrenzung der Verschuldung vorzulegen? Wenn ja, wann und aus welchen Gründen?

7) Hält der Senat vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Entwicklung den Paragraf 18 LHO in der ab 1. Januar 2013 geltenden Fassung sowie die im Gesetz über das Sondervermögen Konjunkturstabilisierungs-Fonds vorgeschriebene Netto-Kredittilgung von mindestens 100 Mio. Euro pro Jahr ab 2015 für durchhaltbar?

8) Hat die für Finanzen zuständige Behörde nach Vorliegen der Steuerschätzung vom November 2010 geprüft, ob die Landeshaushaltsordnung im Hinblick auf die in der Finanzplanung 2010-2014 vorgesehene Nettokreditaufnahme geändert werden muss, um das Inkrafttreten der „Hamburger Schuldenbremse“ in Paragraf 18 zu verschieben? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

9) Gehen der Senat bzw. die für Finanzen zuständige Behörde in ihrer aktuellen Finanzplanung davon aus, dass die ab 2020 bundesweit in Kraft tretende Schuldenbremse des Grundgesetzes in Hamburg schon ab 2013 eingehalten werden kann und die Freie und Hansestadt Hamburg bereits ab 2013 keine neuen Kredite mehr aufnehmen muss?