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Alkoholverkauf an Kinder und Jugendliche

Freitag, 22.05.2009

Im Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist die Alkoholabgabe an Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit geregelt. Danach ist der Verkauf von Alkohol an Minderjährige grundsätzlich verboten. Ausnahmen bilden Bier, Wein und Sekt, die ab einem Alter von 16 Jahren gekauft und konsumiert werden dürfen. Für die Einhaltung dieser Bestimmungen haben die Händler und Wirte zu sorgen, andernfalls droht ihnen ein Bußgeld.

 

Aktuelle Testkäufe von unter 16 jährigen in Hamburg haben gezeigt, dass es trotz der Vorschriften des JuSchG für Kinder und Jugendliche sehr leicht ist, in Supermärkten oder an Tankstellen Alkohol zu kaufen.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. In wie vielen Fällen wurden im Zeitraum von 2005 bis 2009 Verstöße gegen das Verbot, Alkohol an Kinder und Jugendliche zu verkaufen, festgestellt (bitte nach Jahren einzeln auflisten)?

 

a) Wer kontrolliert die Händler und Wirte?

 

b) Wie werden die Händler und Wirte kontrolliert?

 

c) Wie viele Verfahren wegen Verstoßes gegen das JuSchG wurden eingeleitet?

 

d) Wie viele davon wurden mit einem Bußgeld sanktioniert?

 

 

2. Wie alt waren die Kinder und Jugendlichen, an die Alkohol verkauft wurde (bitte nach einzelnen Jahren auflisten)?

 

3. Wie hoch war der Anteil von weiblichen Käuferinnen an der Zahl der Kinder und Jugendlichen, an die Alkohol verkauft wurde?