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Alkoholverkauf an Kinder und Jugendliche (II)

Dienstag, 16.03.2010

Im Nachgang auf die Voranfrage fragen wir den Senat:

 

1. Wie hat sich in Hamburg die Zahl der Kontrollen auf Einhaltung der entsprechenden jugendschutzrechtlichen Bestimmungen in 2009 im Vergleich zum Vorjahr absolut und prozentual entwickelt?

a) Insgesamt

b) davon bei Kiosken

c) davon bei Tankstellen

d) davon bei Einzelhandelsgeschäften

e) davon bei lokalen Einzelveranstaltungen

 

2. Wie hat sich die Zahl der festgestellten Verstöße gemäß JuSchG in 2009 im Vergleich zum Vorjahr absolut und prozentual entwickelt?

a) Insgesamt

b) davon bei Kiosken

c) davon bei Tankstellen

d) davon bei Einzelhandelsgeschäften

e) davon bei lokalen Einzelveranstaltungen

 

3. Wie hat sich die Anzahl der eingeleiteten Maßnahmen in 2009 im Vergleich zum Vorjahr absolut und prozentual entwickelt?

a) Insgesamt

b) Verwarnungen ohne Verwarngeld

c) Einleitung eines Bußgeldverfahrens gem. JuSchG

d) Verhängung eines Bußgeldes

e) Strafanzeigen gem. JuSchG

 

4. Wie alt waren nach den Feststellungen der zuständigen Behörden in 2008 und 2009 die Kinder und Jugendlichen, an die Alkohol verkauft wurde? Wird dieses Merkmal mittlerweile in allen Bezirken erfasst? Wenn nein, warum nicht?