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Altersstruktur und Lebensarbeitszeit bei der Polizei, Feuerwehr und Strafvollzug

Donnerstag, 17.06.2010

Mit Blick auf die bereits angelaufene öffentliche Debatte und im Nachgang auf die insoweit nicht ganz klare Regierungserklärung des Bürgermeisters fragen wir den Senat:

 

1. Inwieweit kann der Senat eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit für Vollzugskräfte von

a. Polizei

b. Feuerwehr

c. Strafvollzug

für diese Legislaturperiode definitiv ausschließen? Wie ist der Stand der Überlegungen? (bitte begründen)

2. Wie viele Polizeibeamtinnen/-beamte leisten derzeit Wechselschichtdienst, wie stellt sich deren Altersstruktur dar und wie wird sich diese bis Ende 2015 voraussichtlich entwickeln?

3. Wie viele Polizeibeamtinnen/-beamte leisten derzeit Schichtdienst, wie stellt sich deren Altersstruktur dar und wie wird sich diese bis Ende 2015 voraussichtlich entwickeln?

4. Können auch über 60-jährige Polizeibeamtinnen/-beamte noch uneingeschränkt Schichtdienst und Wechselschichtdienst leisten? Wenn ja, warum und unter welchen Voraussetzungen?

5. Wie viele Polizeibeamtinnen/-beamte leisten derzeit Dienst in operativen Einheiten im Außendienst (z.B. im MEK) mit regelmäßig wechselnden Arbeitszeiten und Arbeitsorten Wechselschichtdienst, wie stellt sich deren Altersstruktur dar und wie wird sich diese bis Ende 2015 voraussichtlich entwickeln?

6. Können auch über 60-jährige Polizeibeamtinnen/-beamte noch uneingeschränkt Dienst in diesen Einheiten leisten? Wenn ja, warum und unter welchen Voraussetzungen?

7. Wie viele Feuerwehrbeamtinnen/-beamte leisten derzeit inwieweit Schicht- bzw. Wechselschichtdienst, wie stellt sich deren Altersstruktur dar und wie wird sich diese bis Ende 2015 voraussichtlich entwickeln?

8. Können auch über 60-jährige Feuerwehrbeamtinnen/-beamte noch uneingeschränkt Schichtdienst und Wechselschichtdienst leisten? Wenn ja, warum und unter welchen Voraussetzungen?

9. Wie viele Strafvollzugsbedienstete leisten derzeit inwieweit Schicht- bzw. Wechselschichtdienst, wie stellt sich deren Altersstruktur dar und wie wird sich diese bis Ende 2015 voraussichtlich entwickeln?

10. Können auch über 60-jährige Strafvollzugsbedienstete noch uneingeschränkt Schichtdienst und Wechselschichtdienst leisten? Wenn ja, warum und unter welchen Voraussetzungen?

11. Im Kontext von (Lebens-)Arbeitszeitregelungen bzw. –verlängerungen wird von – derartige Maßnahmen befürwortenden - Haushältern in Bund und Ländern häufig von einer sogenannte „Effizienzrendite“ gesprochen. Welche „Effizienzrendite“ ergibt unter welchen Voraussetzungen ein bzw. zwei Jahr/e Lebensarbeitszeitverlängerung

a. für Polizeivollzugsbeamte (bitte in Stellen bzw. VZÄ angeben)? Wie und mit welchen Parametern berechnet sich diese „Effizienzrendite“ jeweils?

b. für Feuerwehrbeamte (bitte in Stellen bzw. VZÄ angeben)? Wie und mit welchen Parametern berechnet sich diese „Effizienzrendite“ jeweils?

c. für Strafvollzugsbedienstete (bitte in Stellen bzw. VZÄ angeben)? Wie und mit welchen Parametern berechnet sich diese „Effizienzrendite“ jeweils?