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Altlast Lackfabrik an der Wandse

Dienstag, 27.03.2012

Auf dem Grundstück zwischen den Straßen Altrahlstedter Kamp und Wandseredder, direkt an der Wandse gelegen, befindet sich das ehemalige Betriebsgelände der Firma Arostal Norddeutsche Lackfabrik Max Lichtenberg & Co. (GmbH & Co.). Der Betrieb dort ruht seit dem Jahreswechsel 2004/2005. Das Betriebsgelände wird im Altlastenhinweiskataster als Altlast geführt. Trotz festgestellter Untergrundverunreinigungen sieht die zuständige Behörde keinen Handlungsbedarf, solange die vorhandene Bebauung auf dem Grundstück einen ausreichenden Sicherungseffekt gegen einen weiteren Austrag der Schadstoffe in das Stauwasser darstellt. Handlungsbedarf bestehe aber bei Nutzungs- oder baulichen Änderungen. Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass für das Grundstück nach vorheriger Sanierung eine Bebauung mit Wohnhäusern geplant ist.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Ggf. wann und mit welchem Inhalt wurden für das ehemalige Betriebsgelände der Lackfabrik ein Vorbescheid und/oder eine Baugenehmigung für eine Wohnbebauung beantragt bzw. erteilt? Wie viele Wohnungen in wie vielen Gebäuden sollen auf dem Grundstück entstehen?

2. Inwieweit wurde in diesem Zusammenhang ein öffentlich-rechtlicher Sanierungsvertrag (vgl. Drs. 19/5106) abgeschlossen, mit ggf. welcher Zielsetzung und welchem Inhalt, bzw. inwieweit soll dies noch geschehen?

3. Inwieweit wurden in diesem Zusammenhang weitere Bodenuntersuchungen vorgenommen und mit jeweils welchem Ergebnis bzw. inwieweit soll dies noch geschehen?

4. Inwieweit gibt es Hinweise auf die Herstellung von (radioaktiven?) Leuchtfarben auf dem Betriebsgelände? Inwieweit wurden mögliche Bodenbelastungen mit Zinkchromat, blei- und anderen schwermetallhaltigen Farbpigmenten in den Blick genommen?

5. Auf welchen Betrag werden die Kosten für die Bodensanierung geschätzt?

6. Das Grundstück liegt vollständig im Überschwemmungsgebiet der Wandse (Drs. 19/4753). Ggf. welche Anforderungen werden in diesem Zusammenhang an die vorgesehene Neubebauung gestellt?

7. Die Zustandsnote (gemäß der Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung der Bauwerksprüfung nach DIN 1076) der Brücke Wandseredder wurde zuletzt (Senatsantwort vom 5. Oktober 2010, Drs. 19/7421) mit 3,4 angegeben und der Bauwerkszustand der Brücke insoweit als kritisch bewertet. Welche Zustandsnote hat die Brücke gegenwärtig und wie stellen sich der aktuelle Sachstand (inkl. Kosten) und die zeitliche Perspektive in Bezug auf den notwendigen Neubau der teilweise bereits gesperrten Brücke Wandseredder dar? Bitte ausführen.

8. Inwieweit bestehen Planungen für eine Fortsetzung des Wandse-Wanderwegs zwischen Altrahlstedter Kamp und Wandseredder? Bitte ausführen und nach Möglichkeit graphisch darstellen.

9. Welche Maßnahmen sind im Bereich der ehemaligen Lackfabrik (Flurstücke 319 und 322) und im Zusammenhang mit dem Neubau der Brücke Wandseredder zur Herstellung der Durchlässigkeit der Wandse gemäß Wasserrahmenrichtlinie vorgesehen? Bitte ausführen.

10. Die zuständige Behörde hat aufgrund der historischen Bedeutung der Loher Mühle ein grundsätzliches bodendenkmalpflegerisches Interesse (Drs. 19/4753). Wie stellt sich diesbezüglich das weitere Vorgehen im Falle einer Neubebauung des Grundstücks dar, bzw. welche Schritte wurden diesbezüglich sogar schon eingeleitet?