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Altlast Lackfabrik an der Wandse (II)

Donnerstag, 04.07.2013

Auf dem Grundstück zwischen den Straßen Altrahlstedter Kamp und Wandseredder, direkt an der Wandse gelegen, befindet sich das ehemalige Betriebsgelände der Firma Arostal Norddeutsche Lackfabrik Max Lichtenberg & Co. (GmbH & Co.). Der Betrieb dort ruht seit dem Jahreswechsel 2004/2005. Das Betriebsgelände wird im Altlastenhinweiskataster als Altlast geführt. Trotz festgestellter Untergrundverunreinigungen sieht die zuständige Behörde keinen Handlungsbedarf, solange die vorhandene Bebauung auf dem Grundstück einen ausreichenden Sicherungseffekt gegen einen weiteren Austrag der Schadstoffe in das Stauwasser darstellt. Handlungsbedarf bestehe aber bei Nutzungs- oder baulichen Änderungen. Im vergangenen Jahr wurde ein Vorbescheid für die Bebauung des Grundstücks mit drei Einzelhäusern mit je fünf Wohneinheiten und einer Tiefgarage erteilt. Vor einer Realisierung des Bauvorhabens müssen allerdings Forderungen zur Sanierung des Grundstücks erfüllt werden (vgl. Drs. 20/3650). Berichten von Anwohnern zufolge haben in den letzten Monaten weitere Bodenuntersuchungen auf dem Grundstück stattgefunden.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Wie stellt sich der aktuelle Sachstand hinsichtlich der vor einer Realisierung des Wohnungsbauvorhabens auf dem Grundstück der ehemaligen Lackfabrik erforderlichen Altlastensanierung des Betriebsgeländes dar?

2. Wurde bereits ein öffentlich-rechtlicher Sanierungsvertrag (vgl. Drs. 20/3650) abgeschlossen, mit ggf. welcher Zielsetzung und welchem Inhalt, bzw. inwieweit ist die zuständige Behörde auf Bitte der Grundeigentümerin hierüber bereits in Verhandlungen eingetreten?

3. Zu welchen Ergebnissen sind die zwischenzeitlich von der Grundeigentümerin veranlassten weiteren Untersuchungen des Grundstücks und der abzubrechenden Gebäude gekommen?

4. Die Zustandsnote (gemäß der Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung der Bauwerksprüfung nach DIN 1076) der Brücke Wandseredder wurde zuletzt (vgl. Drs. 19/7421 und 20/3650) mit 3,4 angegeben und der Bauwerkszustand der Brücke insoweit als kritisch bewertet. Welche Zustandsnote hat die Brücke gegenwärtig und wie stellen sich der aktuelle Sachstand (inkl. Kosten) und die zeitliche Perspektive in Bezug auf den notwendigen Neubau der teilweise bereits gesperrten Brücke Wandseredder dar? Bitte ausführen.

5. Um die Durchgängigkeit der Wandse gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie zu erzielen, soll der Sohlabsturz unter der Brücke Wandseredder in eine Geröllgleite (Kolk-Rauschen-Abfolge) umgebaut werden (vgl. Drs. 20/3650).

a) Zu welchem Ergebnis ist die diesbezügliche Variantenuntersuchung gekommen?

b) Wie weit ist die wasserwirtschaftliche Planung für diesen Bereich gediehen?

c) Welche zeitliche Perspektive wird für diese Maßnahme angestrebt?