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Altlast Lackfabrik an der Wandse (III)

Donnerstag, 15.08.2013

Auf dem Grundstück zwischen den Straßen Altrahlstedter Kamp und Wandseredder, direkt an der Wandse gelegen, befindet sich das ehemalige Betriebsgelände der Firma Arostal Norddeutsche Lackfabrik Max Lichtenberg & Co. (GmbH & Co.). Der Betrieb dort ruht seit dem Jahreswechsel 2004/2005. Das Betriebsgelände wird im Altlastenhinweiskataster als Altlast geführt. Trotz festgestellter Untergrundverunreinigungen sieht die zuständige Behörde keinen Handlungsbedarf, solange die vorhandene Bebauung auf dem Grundstück einen ausreichenden Sicherungseffekt gegen einen weiteren Austrag der Schadstoffe in das Stauwasser darstellt. Handlungsbedarf bestehe aber bei Nutzungs- oder baulichen Änderungen. Im vergangenen Jahr wurde ein Vorbescheid für die Bebauung des Grundstücks mit drei Einzelhäusern mit je fünf Wohneinheiten und einer Tiefgarage erteilt. Vor einer Realisierung des Bauvorhabens müssen allerdings Forderungen zur Sanierung des Grundstücks erfüllt werden (vgl. Drs. 20/3650).

 

Laut letzter Senatsantwort (vgl. Drs. 20/8592) wurden zwischenzeitlich von der Grundstückseigentümerin unterhalb der abzubrechenden Gebäude sowie auf den nördlich der Wandse und östlich des Wandseredders gelegenen von der Lackfabrik genutzten Grundstücken Bodenuntersuchungen durchgeführt, deren Ergebnisse der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt zu dem Zeitpunkt aber noch nicht vorlagen. Einem Medienbericht zufolge liegen die Ergebnisse der Behörde mittlerweile vor.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Zu welchen Ergebnissen sind nach Kenntnis der zuständigen Behörde die zwischenzeitlich von der Grundeigentümerin veranlassten Untersuchungen des Bodens unterhalb der abzubrechenden Gebäude gekommen?

2. Zu welchen Ergebnissen sind nach Kenntnis der zuständigen Behörde die zwischenzeitlich von der Grundeigentümerin veranlassten Untersuchungen des Bodens auf den nördlich der Wandse und östlich des Wandseredders gelegenen von der Lackfabrik genutzten Grundstücken gekommen?

3. Wie bewertet die zuständige Behörde diese Ergebnisse?

4. Wie stellt sich im Übrigen der aktuelle Sachstand hinsichtlich der vor einer Realisierung des Wohnungsbauvorhabens auf dem Grundstück der ehemaligen Lackfabrik erforderlichen Altlastensanierung des Betriebsgeländes dar?