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Ambulante Palliativversorgung

Mittwoch, 15.07.2009

Sterbenskranke haben seit 2007 ein Recht auf spezielle ambulante Palliativversorgung. Sie soll ihnen ein Sterben in Würde und möglichst häuslicher Umgebung erlauben. Im zweiten Quartal dieses Jahres erschienen Meldungen in der Tagespresse, dieser Rechtsanspruch würde bis heute nicht umgesetzt werden. Versicherte müssten die Kostenerstattung einklagen. Die Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie, hieß es, werfe den Krankenkassen vor, notwendige Finanzierungsverträge zu verschleppen. Erst auf Druck des Bundesgesundheitsministeriums habe der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen reagiert und vorerst eine Einzelabrechnung mit den Krankenkassen zugesagt. Flächendeckende Regelungen gebe es angeblich bis heute nicht. Nun sind seit diesen Meldungen drei Monate vergangen.

 

Deswegen frage ich nunmehr den Senat:

 

1. Wie ist der aktuelle Stand? Gibt es inzwischen flächendeckende Regelungen für das Gebiet der Hansestadt?

2. Wie hoch ist in Hamburg der Bedarf nach ambulanter Palliativversorgung? Können Angaben gemacht werden, von wie vielen Menschen in Hamburg seit 2007 ambulante Palliativleistungen nachgefragt wurden?

3. Hält die Gesundheitsbehörde Informationsmaterial für Patienten bereit, dass eine ambulante Palliativversorgung möglich ist und wie sie genutzt werden kann? Wenn nicht, ist der Senat der Auffassung, eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit obliege eher den Krankenkassen, der Kassenärztlichen Vereinigung oder der Ärztekammer?

4. Wie viele Einrichtungen gibt es inzwischen in Hamburg, die eine spezielle ambulante Palliativversorgung anbieten? Bitte wenn möglich nach Bezirken auflisten. Und wie werden sie finanziert? Durch einzelne Kassen oder kassenübergreifend?

5. Von welchen Krankenkassen ist dem Senat bekannt, dass sie sterbenskranke Hamburgerinnen und Hamburger auf die Möglichkeit einer ambulanten Palliativversorgung hinweisen, und wie viele von denen erstatten die Kosten dafür bis¬her problemlos?

6. Wie verhalten sich Krankenkassen diesbezüglich, die ihren Geschäftssitz in Hamburg haben?

7. Welche Krankenkassen müssten nach Ansicht des Senats darauf hingewiesen werden, dass Versicherte einen Rechtsanspruch auf eine ambulante Palliativversorgung haben?

8. Welche Krankenkassen haben Einzelverträge mit Einrichtungen in Hamburg, die eine ambulante Palliativversorgung anbieten?

9. Wie hoch ist die Anzahl der Klagen auf Kostenübernahme für ambulante Palliativleistungen in Hamburg seit 2007?

10. In wie vielen Fällen ist die Landesaufsicht seit 2007 bereits tätig geworden, weil die Kostenübernahme verwehrt wurde?

11. Für 2008 sollten nach Vorgaben des Bundesgesundheitsministeriums 130 Millionen Euro von den Krankenkassen für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung in Deutschland bereitgestellt werden. Lässt sich sagen, wie groß dieser Betrag heruntergebrochen auf Hamburg war und wie viel davon abgerufen wurde?

12. Wie schätzt der Senat das Verhältnis von Angebot und Nachfrage in der ambulanten Palliativversorgung ein? Sieht er Handlungsbedarf? Wenn ja, welchen, und was gedenkt der Senat zu unternehmen? Falls sich der Senat mit dieser Frage bisher nicht befasst hat, gedenkt er sich damit noch zu befassen? Wenn ja, wann, wenn nein, warum nicht?