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Ambulanzzentrum des UKE GmbH

Dienstag, 16.02.2010

Im Jahre 2004 wurde das Medizinische Versorgungszentrums (MVZ) des UKE, das „Ambulanzzentrum“ gegründet.

Der Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg monierte in seinem Jahresbericht 2010 die nicht ordnungsgemäße Einbindung von Gremien des UKE im Hinblick auf beschlusspflichtige Vorgänge und zustimmungspflichtige Verträge. Die unternehmerischen Rahmenbedingungen für das Ambulanzzentrum seien bislang nicht definiert.

Im Bericht des Hamburger Rechnungshofs findet sich auf Seite 110 die folgende Fußnote:

 

Das UKE hat dem Ambulanzzentrum deshalb mehrfach die Gewinnabführungen sowie Forderungen aus dem Dienstleistungsvertrag zinspflichtig gestundet. Die – aufwachsenden – Verbindlichkeiten des Ambulanzzentrums gegenüber dem UKE betragen inzwischen rund 5,3 Mio. Euro.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

 

1. Worin liegen nach Auffassung des Senats die Ursachen für die seit Jahren andauernden Liquiditätsprobleme des Ambulanzzentrum des UKE GmbH und weshalb wurde seit Jahren nicht hierauf reagiert? Welche Geschäftsfelderweiterungen haben besondere Risiken nach sich gezogen?

 

2. Wie haben sich die „aufwachsenden Verbindlichkeiten“ des Ambulanzzentrums gegenüber dem UKE in den Jahren 2005 bis heute (aufgeschlüsselt nach Jahren, getrennte Angabe der Zinsforderung) entwickelt?

 

3. Gibt es eine Beurteilung eines Wirtschaftsprüfers über die Werthaltigkeit dieser Forderung und wenn ja, in welcher Höhe?

Wenn nein, wie beurteilt der Senat die Werthaltigkeit dieser Forderung?

 

4. Gibt es seitens des Ambulanzzentrums, des UKE oder des Senats Erwartungen, Planungen oder feste Abreden, wann die Forderungen beglichen werden können oder sollen?

 

5. Besteht durch die Höhe der Forderungen eine Gefahr für das Angebot an ambulanten Leistungen oder die personelle Ausstattung?

 

6. Besteht durch die Höhe dieser Forderungen des UKE die Gefahr einer Insolvenz für das Ambulanzzentrum des UKE GmbH?