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Amtsenthebung des Präsidenten des Hamburger Landessozialgerichts – Was ist aus dem Fall geworden?

Dienstag, 13.10.2009

Im Januar 2008 wurde der Präsident des Hamburger Landessozialgerichts, Dr. Michael R., wegen des Verdachts des Besitzes von Kinderpornos vorläufig seines Amtes enthoben.

Bereits Mitte Dezember 2007 war bekannt geworden, dass die Mainzer Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen R. führte.

R., der vorher am Mainzer Sozial- und Landessozialgericht sowie am Bundessozial- und Bundesverfassungsgericht gearbeitet hatte, war Anfang 2003 vom damaligen Justizsenator Roger Kusch zum Präsidenten des Hamburger Landessozialgerichts ernannt worden.

 

Ich frage daher den Senat:

 

1. Welche Ergebnisse hat das Ermittlungsverfahren der Mainzer Staatsanwaltschaft gegen R. erbracht?

2. Welche straf- und arbeitsrechtlichen Konsequenzen hat das Ermittlungsergebnis nach sich gezogen?

3. Die Hamburger Justizbehörde hatte ein Disziplinarverfahren gegen R. eingeleitet.

a. Wann wurde das Verfahren eingeleitet?

b. Mit welchen Ergebnissen?

c. Wann wurde das Verfahren ggf. abgeschlossen?

4. Inwieweit und in welchem Umfang hat R. nach seiner Amtsenthebung im Januar 2008 weiter seine Besoldung erhalten?