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Angebote des Hamburger Stadtmodells II

Mittwoch, 06.05.2009

Die Behörde für Umwelt und Stadtentwicklung (BSU) bietet im Rahmen des Stadtmodells kostenpflichtige Rundgänge, Vorträge und Rundfahrten zur städtischen Erkundung an. Der Internetseite ist zu entnehmen, dass Rundgänge und Vorträge 3 Euro kosten, Rundfahrten 19,50 Euro. Eine Ermäßigung ist nur für die Rundfahrten und hier nur für Kinder bis 10 Jahren, Behinderte und Studierende vorgesehen. Den Personenkreis, der eine Ermäßigung erhält, begründet der Senat mit „der Berücksichtigung allgemein üblicher Kriterien“ (Drs. 19/2846). Ein Vergleich der Kostenmodalitäten wäre z.B. mit den Hamburger Museen denkbar. Ein Überblick über die Eintrittspreise (Drs. 19/1432) zeigt, dass Kinder und Jugendliche unter 18 sowie Studierende, Auszubildende, Wehrpflichtige, Zivildienstleistenden, Erwerbslose und SozialhilfeempfängerInnen in der Regel mit erheblichen Eintrittsermäßigungen rechnen können.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Anhand welcher „allgemein üblicher Kriterien“ wählt der Senat bzw. die zuständige Behörde den Personenkreis aus, der eine Ermäßigung für die Rundfahrten des Hamburger Stadtmodells erhält?

2. Welche Einrichtungen, Organisationen etc. handhaben die Ermäßigungspraxis analog zum Hamburger Stadtmodell?