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Angriff auf Polizeibeamte in Neuwiedenthal am 26. Juni 2010 (Hier: Fragen zum Geschehen und zum Polizeieinsatz)

Dienstag, 29.06.2010

Am Abend des Sonnabend, 26. Juni 2010, hat eine Gruppe von offenbar 30 – häufig polizeibekannten – Jugendlichen und jungen Männern in Hamburg-Neuwiedenthal Polizeivollzugsbeamte angegriffen und zum Teil sehr schwer verletzt. Zwei Polizisten wurden noch am Boden liegend geschlagen und getreten, einer von ihnen erlitt lebensbedrohliche Kopfverletzungen. Da die Beamten offenbar recht lange auf Verstärkung durch weitere Kräfte warten mussten, stellt sich – vorbehaltlich weiterer parlamentarischer Anfragen zur Vorgeschichte der einzelnen Beschuldigten – nicht zuletzt die Frage, ob die Polizei personell in der Lage war, ausreichend zügig zu reagieren.

Wir fragen den Senat:

 

1. Die Polizei hat mitgeteilt, 30 Jugendliche hätten die Polizeibeamten angegriffen. Wie stellt sich der Sachverhalt nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen im Einzelnen dar und wie ist der Stand des Strafverfahrens? Wie lange dauerten die tätlichen Auseinandersetzungen an, wann kam es zu den Festnahmen? Wie viele Personen waren insgesamt auf Seiten der Angreifer an den Ausschreitungen beteiligt, wie viele Polizeibeamte waren insgesamt vor Ort?

 

2. Laut Polizeiangaben sind bis Montag, 28. Juni 2010, 16 Personen zwischen 15 und 32 Jahren vorläufig festgenommen worden, nach weiteren Personen wird im Zeitpunkt der Fragestellung noch gesucht. Mit der Bitte um Aufschlüsselung zu den einzelnen Beteiligten:

a) Wer war an dem Geschehen beteiligt und welche Erkenntnisse gibt es bisher dazu, um wen es sich handelt (bitte Alter, Herkunft und Geschlecht nennen)? Trifft es zu, dass zwei Brüder tunesischer Herkunft zu den Beschuldigten gehören?

b) Welche Handlungen werden diesen einzelnen Personen jeweils zugeordnet, welche Delikte werden welchen Beschuldigten zur Last gelegt und welche dieser Beteiligten wurden festgenommen?

c) Welche Erkenntnisse gibt es, inwieweit Alkoholkonsum und andere Drogen eine Rolle gespielt haben? Welcher Grad von Alkoholisierung wurde ggf. bei einzelnen Beschuldigten und insbesondere bei Minderjährigen festgestellt?

d) Welche Erkenntnisse gibt es darüber, ob Beteiligte Messer oder andere Waffen mit sich führten?

e) Welche Erkenntnisse gibt es dazu, ob Tatverdächtige einer (gemeinsamen oder verschiedenen) kriminellen Bande, Gang oder vergleichbaren Gruppierung angehören und worum handelt es sich?

f) Welche Personen befinden sich in Haft, seit wann und aus welchem Grund? Welche Beteiligten sind auf freiem Fuß, inwieweit und weshalb wurde von der Zuführung abgesehen bzw. für welche Beschuldigten hat das Gericht die Inhaftierung abgelehnt oder aufgehoben, wann und mit welcher Begründung?

 

3. Offenbar haben fünf Polizeibeamte Verletzungen erlitten. Welche Verletzungen gab es im Einzelnen auf Seiten der Polizei, wie geht es den Opfern heute und inwieweit sind sie dienstfähig bzw. wie lange noch dienstunfähig?

 

4. Wie ist der Einsatz auf polizeilicher Seite im Einzelnen abgelaufen?

a) Wann genau und unter Angabe welcher Gründe wurde die Polizei an welchen Ort gerufen? Haben sich Hinweise bestätigt, dass die Polizeibeamten möglicherweise gezielt in einen Hinterhalt gelockt wurden?

b) Wann genau sind wie viele Beamte welcher Dienststelle vor Ort eingetroffen und was hat sich dort abgespielt?

c) Wann genau haben die Beamten um Verstärkung gebeten und was haben sie zur Begründung und zur Lage vor Ort angeführt?

d) Wie lange hat es gedauert, bis die ersten Verstärkungskräfte eingetroffen sind, und was ist in diesem Zeitraum geschehen?

e) Wann genau sind die ersten Kräfte zur Verstärkung vor Ort eingetroffen, um wie viele Beamte und wie viele Wagen handelte es sich? Welcher Dienststelle gehören sie an? Von wo sind sie gekommen, hatten sie sich selbst in Einsätzen befunden?

f) Zu welchen Zeitpunkten sind jeweils wie viele weitere Polizeibeamte vor Ort angekommen? An welcher Dienststelle sind sie im Einzelnen tätig, von wo sind sie jeweils gekommen und inwieweit sind sie von anderen Einsätzen abgezogen worden, um am Ort der Auseinandersetzung in Neuwiedenthal eingesetzt zu werden?

g) Welche Gründe haben im Einzelnen dazu, dass die von den Polizeibeamten erbetene Unterstützung durch weitere Kräfte nicht früher eingetroffen ist?

i) Gibt es Anhaltspunkte, dass die Polizeibeamten den Einsatz zügiger und ohne nennenswerte Verletzungen hätten beenden können, wenn die angeforderte Unterstützung früher eingetroffen wäre als geschehen?

 

5. Hat es auf Seiten der Angreifer oder unbeteiligter Dritter Verletzungen gegeben und welche Angaben sind dazu möglich?

 

6. Gibt es Strafanzeigen, Beschwerden oder anderweitige Anhaltspunkte für Fehlverhalten auf Seiten der Polizei? Welcher Art sind die Hinweise, welche Vorwürfe werden erhoben und wie wird damit umgegangen?

 

7. Laut Senatsauskunft (Drs. 19/1073, 19/3561, 19/4326) waren am Polizeikommissariat 47 Neugraben bisher in der Grundlast zwei Funkstreifenwagen (mindestens und maximal) mit einer Besetzung von zwei Beamten einsatzfähig zu halten.

a) Gibt es insoweit Änderungen, seit wann, inwiefern und auf welchen Erwägungen beruhen sie?

b) Wie viele Funkstreifenwagen hat das Polizeikommissariat derzeit beziehungsweise künftig in der Grundlast mindestens und maximal zu besetzen?

c) Wie sieht die Anzahl der Wagen in der Grundlast an Samstagabenden aus?

d) Wie viele einsatzfähige Funkstreifenwagen gab es am PK 47 am Abend des Sonnabend, 26. Juni 2010?

e) Wie viele Funkstreifenwagen hatte das PK 47 jeweils in den einzelnen Stunden zwischen 19.00 Uhr und 24.00 Uhr am 26. Juni 2010 durch eigene Kräfte besetzt, wie viele Wagen standen im Zuständigkeitsbereich des PK 47 ggf. durch Beamte welcher anderer Dienststellen zur Verfügung (bitte aufschlüsseln)?

 

8. Offenbar hält die Polizei einen 31 Jahre alten Mann für den Haupttäter, der einen 46-jährigen Polizeibeamten mit Tritten schwer verletzt hat. Er soll der Polizei bereits wegen Schlägereien, Drogenbesitzes und Diebstahls bekannt sein. Welche Erkenntnisse gibt es über den Mann?

a) Wurde der Mann mittlerweile ausfindig gemacht und besteht der Verdacht fort?

b) Womit bestreitet der Beschuldigte seinen Lebensunterhalt? Ist er erwerbstätig und inwiefern? Ist der Beschuldigte in Deutschland aufgewachsen? Verfügt er über einen Schulabschluss? Ist der Mann allein stehend oder hat er Familie? Mit wem lebt er in einem Haushalt und sind diese Personen polizeibekannt?

c) Mit welchen Delikten war der Beschuldigte bisher im Einzelnen wann aufgefallen? Wann sind ggf. erkennungsdienstliche Behandlungen erfolgt? War der Mann als Intensivtäter registriert und wenn ja, in welchen Zeiträumen?

d) Welche strafrechtlichen Konsequenzen hatten etwaige Delikte bisher? Wegen welcher Taten wurden wann Ermittlungsverfahren eingeleitet und jeweils mit welchem Ergebnis? Wann, mit welcher Begründung und mit welchem Ergebnis wurden Haftbefehle beantragt? Wenn jeweils keine beantragt wurden, warum nicht (bitte einzelfallbezogen begründen) Wann wurde wegen welcher der Taten und hinsichtlich welcher Straftatbestände Anklage erhoben? Welches Ergebnis hatte die Anklageerhebung? Soweit die Anklage nicht erhoben wurde, warum nicht? Wie ist der Stand der einzelnen Strafverfahren? Wie viel Zeit ist jeweils zwischen der vorgeworfenen Tat bzw. der Ermittlung des Beschuldigten bis zur Anklageerhebung, bis zur mündlichen Verhandlung und ggf. bis zum Urteil des Gerichts vergangen?