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Anmelde- und Aufnahmeregelungen an Stadtteilschulen und Gymnasien

Montag, 17.01.2011

Anfang Februar sind die Eltern der Viertklässlerinnen und Viertklässler aufgerufen, ihre Kinder an den weiterführenden Schulen anzumelden. Wie in den zurückliegenden Jahren so ist auch diesmal zu erwarten, dass einige Schulen Anmeldezahlen haben, die ihre Kapazitätsgrenzen übersteigen. In den letzten Jahren war es einem kleinen Kreis von Schulen gestattet, in diesen Fällen von der allgemeinen Regelung, nach der Aufnahmen abgearbeitet werden müssen, abzuweichen und Schüler nach besonderen Kriterien aufzunehmen. Diese Ausnahmeregelungen haben zuweilen zu Verwerfungen in der Schülerzusammensetzung der Aufnahme-Schule sowie der benachbarten Schulen geführt.

 

Ich frage den Senat:

 

1. Sind Eltern in diesem Jahr wie in der Vergangenheit verpflichtet, mehrere Schulen anzugeben, an die im Fall der Überanmeldung an der Erstwunsch-Schule die Anmeldungen weitergeleitet werden? Bitte ggf. für die Sekundarschulformen (Gymnasium / Stadtteilschulen) getrennt beantworten.

2. Wie ist das Verfahren bei der Schüleraufnahme an weiterführenden Schulen? Ist für jede Sekundarschule festgelegt, wie viele angemeldete Kinder maximal aufgenommen werden dürfen, d.h. ab welcher Höchstzahl eine Anmeldung abgewiesen werden muss?

3. Nach welchen Kriterien entscheiden Schulleitungen über die Aufnahme, wenn die Zahl der Anmeldungen die Höchstaufnahmezahl übersteigt? Bitte die Kriterien nach Wertigkeit und Reihenfolge und zeitlicher Abfolge benennen, ggf. auch die Unterschiede der beiden Sekundarschulformen benennen.

4. Gibt es Schulen mit behördlich zugestandenen Sonderregelungen, die im Fall des Überschreitens der Höchstaufnahmezahl entgegen den allgemeinen unter 3. abgefragten Regelungen gelten. Ggf. für die beiden Sekundarschulformen getrennt beantworten.

5. Haben einzelne Schulen das Recht, Aufnahmen abzulehnen, wenn Schüler nicht in das Profil der Schule (z.B. Musikklassen u.a.m.) passen? Wenn ja, um welche Profile handelt es sich? (Bitte einzeln benennen.)

6. Zwischen wem wurden die unter 4 und 5 genannten Sonderregelungen ausgehandelt und ggf. vereinbart?

7. Haben benachbarte Schulen offiziell Kenntnis von evtl. bestehenden Sonderregelungen einzelner Schulen der jeweiligen oder auch der jeweils anderen Sekundarschulform?

8. Sind diese Sonderregelungen den Eltern bei der Anmeldung bekannt zu machen?