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Anmeldezahlen für die 5. Klassen

Dienstag, 08.02.2011

Die gerade beendete Anmelderunde für das Schuljahr 20011/2012 ist die erste nach Gründung der neuen Stadtteilschulen, insoweit also besonders interessant. Auch wenn das Aufnahmeverfahren noch nicht abgeschlossen ist, so sind die Anmeldezahlen und ihre Interpretation ein erstes wichtiges Indiz für die Akzeptanz der neuen Sekundarschulstruktur und einzelner Standorte.

 

Wir fragen den Senat:

 

1. Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden in den Stadtteilschulen und Gymnasien bislang angemeldet? Bitte für jede einzelne Schule aufführen.

 

2. Wie viele Schülerinnen und Schüler von den unter 1 erfragten haben seitens ihrer Grundschule eine Empfehlung für das Gymnasium erhalten („die Schülerin bzw. der Schüler wird voraussichtlich dem Lerntempo und den Anforderungen des achtjährigen Gymnasiums gewachsen sein“), wie viele eine Empfehlung für die Stadtteilschule („der Schülerin bzw. dem Schüler wird empfohlen, die Stadtteilschule zu besuchen; ….“)? Bitte für jede einzelne Schule aufführen.

 

3. Wie viele Schülerinnen und Schüler von den unter 1 erfragten kommen aus Integrationsklassen der Grundschule und bringen einen sog. I-Status mit?

 

4. Wie viele Schülerinnen und Schüler von den unter 1 erfragten sind sog. § 12 – Kinder (Lernen, emotional/ soziale Entwicklungsstörungen, Sprache)?

 

5. Welche Stadtteilschulen und Gymnasien müssen mit Erstwunsch angemeldete Schülerinnen und Schüler aufgrund von Kapazitätsproblemen abweisen? Wie groß ist die jeweils abzuweisende Zahl von Schülern?

 

6. Welche Stadtteilschulen und Gymnasien dürfen angemeldete Schülerinnen und Schüler nach besonderem Aufnahmeverfahren (siehe Antwort auf die Kleine Anfrage 19/159) unter Umgehung der allgemein gültigen Aufnahmekriterien aufnehmen?

a. Um wie viele Schülerinnen und Schüler mit Erstwunsch handelt es sich jeweils, die unter Umgehung der allgemein gültigen Aufnahmekriterien aufgenommen werden dürfen?

b. Wie viele Schülerinnen und Schüler müssen jeweils auf die Zulassung an ihrer Erstwunsch-Schule verzichten, weil ihnen Schülerinnen und Schüler nach a. vorgezogen werden.

 

7. Wie viele Schülerinnen und Schüler mit erstem Wohnsitz in Schleswig-Holstein und Grundschulbesuch in Hamburg sind für Gymnasien und Stadt-teilschulen angemeldet worden?

 

8. Wie viele Schülerinnen und Schüler sind von ihren Eltern nicht innerhalb der Fristen auf weiterführenden Schulen angemeldet worden?