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Anmeldezahlen für Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Grund- und Stadtteilschulen

Montag, 26.03.2012

§ 12 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) sieht für Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und ihren Eltern die Wahlmöglichkeit zwischen einer integrativen beziehungsweise inklusiven Beschulung und einer Sonderschule vor.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Wie viele Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf wurden für das Schuljahr 2012/13 in den Grund- und Stadtteilschulen angemeldet (bitte nach Schulen aufschlüsseln)?

 

2. Welche Veränderungen haben sich gegenüber 2011/12 ergeben?