Zum Hauptinhalt springen

Anpassung der Ersatzmitgliederregelung im Medienrat Hamburg/Schleswig-Holstein

Mittwoch, 10.05.2023

In der letzten Novelle des Medienstaatsvertrages HSH wurde der Medienrat von 14 auf 10 Mitglieder verkleinert. Gleichzeitig wurden die Voraussetzungen für Kandidaturen noch einmal fachlich aktualisiert und vereinfacht.

Bei der dann neu stattfindenden Wahl des Medienrates im schleswig-holsteinischen Landtag und in der Hamburgischen Bürgerschaft sind wegen eines fehlenden Vorschlages einer Fraktion der Hamburgischen Bürgerschaft nur 9 Mitglieder statt 10 in den Medienrat gewählt worden. Darüber hinaus sind auch in Hamburg zwei Ersatzmitglieder gewählt worden, die aber nun diesen Platz nicht einnehmen können.

Das ist in der aktuellen Ersatzmitgliederregelung in § 41 Abs. 2 und 3 Medienstaatsvertrag HSH begründet, die nur ein Nachrücken für ein ausscheidendes Medienratsmitglied vorsieht. Die aktuell vorhandene Größe des Medienrats von 9 Mitgliedern war von beiden Landesparlamenten in der Form nicht gewünscht, sondern ist Ergebnis einer unvollständigen Ersatzmitgliederregelung, weswegen eine Änderung für notwendig erachtet wird. So können die gewählten Ersatzmitglieder auch auf den aktuell freien Platz rücken.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

 

1. die notwendigen Änderungen mit dem Staatsvertragspartner Schleswig-Holstein abzustimmen und der Bürgerschaft zeitnah Bericht zu erstatten.

 

sowie
  • Farid Müller
  • Maryam Blumenthal
  • Miriam Block
  • René Gögge
  • Dr. Adrian Hector
  • Sina Aylin Koriath
  • Ivy May Müller
  • Lena Zagst
  • Peter Zamory (GRÜNE) und Fraktion