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Anträge zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Dienstag, 20.09.2016

Seit dem 1. April 2012 ist das sogenannte Anerkennungsgesetz des Bundes (Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen) in Kraft. Die Freie und Hansestadt Hamburg verabschiedete mit Wirkung zum 1. August 2012 als erstes Bundesland ein eigenes Gesetz über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für landesrechtlich geregelte Berufe. Ziel der Anerkennungsgesetze ist es, im Ausland erworbene Berufsqualifikationen in einem geregelten Verfahren anzuerkennen und damit den in Hamburg lebenden Menschen mit Migrationshintergrund eine Beschäftigung im erlernten Beruf zu ermöglichen. Die erste Anlaufstelle für Beratungsgespräche ist i. d. R. die „Zentrale Anlaufstelle Anerkennung“ (ZAA). Sie ist seit Januar 2015 ein Teil des „Hamburg Welcome Center“ und berät dort an zentraler Stelle in der Stadt.

Nach drei Jahren positiver Erfahrung mit der Anerkennung ausländischer Abschlüsse trat am 15.12.2015 das Hamburgische Gesetz über die Fortentwicklung des Anerkennungsverfahrens für ausländische Berufsqualifikationen in Kraft.

Mit den Anerkennungsgesetzen sind Strukturen geschaffen worden, die Deutschland langfristig attraktiv für Fachkräfte aus dem Ausland machen. Zudem ermöglichen sie es Flüchtlingen und Zuwanderern, ihre mitgebrachten Qualifikationen bei uns anerkennen zu lassen und in den erlernten Berufen zu arbeiten.

Ich frage den Senat:

1. Wie viele Beratungsgespräche sind in Hamburg vom 1.1.2014 bis zum 30.6.2016 bei der Zentralen Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) geführt worden? Bitte nach Herkunftsland, Alter, Geschlecht und Aufenthaltsstatus differenzieren.

2. Wie viele Anträge auf Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse sind in Hamburg vom 1.1.2014 bis zum 30.6.2016 bei den zuständigen Stellen gestellt worden? Wie viele Anträge sind beschieden worden? Bitte differenziert nach vollständiger Anerkennung, teilweiser Anerkennung und Ablehnung sowie Berufshauptgruppen darstellen.

3. Wie viele Personen wurden vom 1.1.2014 bis zum 30.6.2016 über das Stipendienprogramm des Senats gefördert? Bitte differenzieren nach Herkunftsland, Alter und Geschlecht.

4. Wie hat sich das am 15.12.2015 in Kraft getretene Hamburgische Gesetz über die Fortentwicklung des Anerkennungsverfahrens für ausländische Berufsqualifikationen bisher auf die Anerkennungsverfahren ausgewirkt?

 

5. Wie ist die derzeitige berufliche Situation der Antragsteller/-innen? Welche sind die angestrebten Berufe?

6. Welche Maßnahmen wurden durch das Stipendienprogramm gefördert?

7. Wie viele Anträge nach dem Stipendienprogramm sind seit dem 1.1.2014 bewilligt worden? Bitte differenzieren nach laufenden Leistungen und Einmalleistungen und nach der Kostenart.

 

  • Kazim Abaci (Fachsprecher:in Migration, Integration und Geflüchtete)