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Anträge zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse (II)

Mittwoch, 17.07.2013

Seit 1. April 2012 ist das sogenannte Anerkennungsgesetz des Bundes (Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen) in Kraft. In der Folge verabschiedete Hamburg mit Wirkung zum 1. August 2012 als erstes Bundesland ein eigenes Gesetz über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für landesrechtlich geregelte Berufe. Ziel der Anerkennungsgesetze ist es, im Ausland erworbene Berufsqualifikationen in einem geregelten Verfahren anzuerkennen und damit den schon in Hamburg lebenden Menschen mit Migrationshintergrund eine Beschäftigung im erlernten Beruf zu ermöglichen. Darüber hinaus sind mit den Anerkennungsgesetzen Strukturen geschaffen worden, um Deutschland langfristig attraktiv für Fachkräfte zu machen.

 

Ich frage den Senat:

 

1. Wie viele Beratungsgespräche sind in Hamburg im ersten Halbjahr 2013 bei der Zentralen Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) geführt worden? Bitte nach Herkunftsland, Alter, Geschlecht und Aufenthaltsstatus differenzieren.

 

2. Wie viele Anträge auf Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse sind in Hamburg im ersten Halbjahr 2013 bei den zuständigen Stellen gestellt worden? Wie viele Anträge sind beschieden worden? Bitte differenziert nach vollständiger Anerkennung, teilweiser Anerkennung und Ablehnung darstellen.

 

3. Wie viele Personen wurden im ersten Halbjahr 2013 über das Stipendienprogramm des Senats gefördert? Bitte differenzieren nach Herkunftsland, Alter und Geschlecht.

 

4. Wie ist die derzeitige berufliche Situation der Antragsteller/-innen? Welche sind die angestrebten Berufe?

 

5. Welche Maßnahmen wurden durch das Stipendienprogramm gefördert?

 

6. Wie lassen sich die Kosten des Stipendienprogramms für das erste Halbjahr 2013 beziffern? Bitte staffeln nach: unter 1.000 Euro; 1.000 bis 2.500 Euro; 2.500 bis 5.000 Euro und über 5.000 Euro

 

7. Liegen dem Senat Erkenntnisse darüber vor, ob und wie sich die berufliche Situation der Antragsteller durch das Prüfungs- und Anerkennungsverfahren verändert hat?

 

8. Beabsichtigt der Senat, einen Bericht zu diesem Thematik vorzulegen?

 

  • Kazim Abaci (Fachsprecher:in Migration, Integration und Geflüchtete)