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Antragsstaus und Wartezeiten beim Elterngeld – immer noch oder schon wieder?

Freitag, 13.08.2010

Aktuell wird erneut von Antragstaus und Wartezeiten im Bezirksamt Wandsbek bei Anträgen zum Elterngeld berichtet. Viele Eltern und insbesondere Alleinerziehende sind existenziell auf eine zügige Bearbeitung und Auszahlung des Elterngeldes angewiesen und können nicht Monate auf den Eingang des Geldes warten.

 

Im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) heißt es in § 12 (1): „Die Landesregierungen oder die von ihnen beauftragten Stellen bestimmen die für die Ausführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden. Diesen Behörden obliegt auch die Beratung zur Elternzeit.“ Thematisch zuständige Fachbehörde ist die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) – die Finanzbehörde übt die Aufsicht über die Bezirksämter aus.

 

Ich frage unabhängig von Berichten, die der Senat bekanntlich nicht kommentiert:

 

1. Wie viele Stellen stehen in den Hamburger Bezirken bzw. Ämtern für die Beratung und Antragsbearbeitung zum Elterngeld zur Verfügung und wie viele dieser Stellen sind – jeweils – derzeit besetzt? (bitte für die einzelnen Bezirke sowie Hamburg gesamt in Anlehnung an die Drs. 19/128: Stellensoll ohne Leitungskräfte und Beschäftigungsvolumen)

 

2. Welche durchschnittlichen und maximalen Wartezeiten für die Betroffenen bei der Bearbeitung ihrer Elterngeld-Anträge gibt es derzeit bei welchen der unter 1. gefragten Stellen? (bitte für die einzelnen Bezirke sowie Hamburg gesamt in Anlehnung an die Drs. 19/128)

 

3. Wie lang waren diese Wartezeiten unter 2. zum 31.12.2008, 30.06.2009 und 31.12.2009? (bitte für die einzelnen Bezirke sowie Hamburg gesamt)

 

4. Wie hoch ist der „Antragsstau“ (bitte jeweils: unbearbeitete Anträge sowie noch nicht abschließend bearbeitete Anträge) derzeit – jeweils - bei den unter 1. gefragten Stellen? (bitte für die einzelnen Bezirke sowie Hamburg gesamt in Anlehnung an die Drs. 19/128)

 

5. In Beantwortung der Anfrage Drs. 19/128 hieß es im April 2008 seitens des Senats, dass die „Arbeitsergebnisse“ einer unter Federführung des Bezirksamtes Wandsbek im Juli 2007 gebildeten Arbeitsgruppe u.a. zur Reduzierung der Bearbeitungszeiten der Elterngeldanträge noch nicht vorliegen. Liegen diese Ergebnisse nunmehr vor? Wenn ja, wie lauten diese Ergebnisse und zu welchen Veränderungen haben sie in der Praxis geführt? Wenn nein, warum nicht und wann werden diese Ergebnisse vorliegen?