Zum Hauptinhalt springen

Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen der Stadt mit Beschäftigten des Bezirklichen Ordnungsdienstes (BOD)

Dienstag, 18.08.2009

Beschäftigte des Bezirklichen Ordnungsdienstes (BOD) haben sich an die Bürgerschaftsfraktionen gewandt und das Verhalten ihres Arbeitgebers, der Freien und Hansestadt Hamburg, kritisiert. Die Stadt, so der Vorwurf, komme tariflichen Ansprüchen erst nach entsprechenden gerichtlichen Verurteilungen nach und verweigere sich der Bündelung vergleichbarer Fälle in Musterverfahren. Wir fragen den Senat:

 

1. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind derzeit beim Bezirklichen Ordnungsdienst tätig? Wie sieht der tatsächliche Besetzungsumfang im Vergleich zum Stellenbestand aus?

1.1. Wie hat sich die Zahl der Beschäftigten des BOD in den Jahren seit Gründung des (zentralen) Ordnungsdienstes entwickelt?

1.2. Wie verteilen sich die Beschäftigten auf die einzelnen Bezirksämter?

1.3. Welche Erkenntnisse gibt es über die Verweildauer der beim BOD Tätigen? Wie viele der aktuellen Mitarbeiter sind seit Anfang 2009 beim BOD beschäftigt, wie viele seit zwei Jahren oder länger, seit vier Jahren oder länger und seit Gründung des Ordnungsdienstes?

 

2.1. Wie lautet die aktuelle Stellenbeschreibung für Mitarbeiter des Ordnungsdienstes? (bitte Wortlaut wiedergeben)

2.2. Welche Änderungen der Stellenbeschreibung hat es im Einzelnen wann gegeben, aus welchem Anlass und aus welchen Gründen?

 

3.1. Hinsichtlich wie vieler Bediensteter des BOD hat es seit Anfang 2008 gerichtliche Entscheidungen in arbeits- bzw. tarifrechtlichen Angelegenheiten gegeben?

3.2. Worum ging es dabei jeweils (etwa Kündigungsstreit, Arbeitsbedingungen, Eingruppierung)?

3.3. War die Stadt in sämtlichen Fällen die verklagte Partei (Antragsgegnerin)?

3.4. In wie vielen und welchen dieser Verfahren sind die Entscheidungen zugunsten der Stadt ausgefallen, wie häufig ist die Stadt unterlegen?

 

4. Welche Urteile bzw. vergleichbaren Entscheidungen haben die Gerichte seit Anfang 2008 im Zuge von Verfahren zu BOD-Beschäftigten gegen Anträge der Stadt getroffen?

4.1. Wann gab es welche Entscheidungen welchen Inhalts? Wozu wurde die Stadt in den Urteilen jeweils verpflichtet und ist sie dem nachgekommen?

4.2. Inwieweit sind die Entscheidungen rechtskräftig, welche sind angefochten worden und von wem?

4.3. Hat die Stadt sich in diesen Verfahren bei Gericht selbst, also durch eigene Bedienstete, vertreten? Wie häufig und bei welchen Fällen sind externe Rechtsanwälte für die Stadt bei Gericht aufgetreten?

 

5. Gab es gerichtliche Auseinandersetzungen mit BOD-Beschäftigten, die mit einem Vergleich endeten? Wann, worum ging es jeweils dabei und wozu hat die Stadt sich im Zuge der Vereinbarungen ggf. verpflichtet?

 

6. Wie viele gerichtliche Verfahren laufen derzeit noch, in denen es um Auseinandersetzungen von Mitarbeitern des BOD mit der Stadt geht? Um wie viele Beschäftigte und worum geht es dabei jeweils und wie ist der Sachstand?

 

7. Gibt es unter den abgeschlossenen und den laufenden Verfahren solche, in denen es um die Klärung vergleichbarer Sachverhalte geht?

7.1. Trifft es zu, dass in einer ganzen Reihe von Verfahren um nachträgliche Bewährungsaufstiege gestritten wird?

7.2. Welche Sachverhalte liegen den Auseinandersetzungen zugrunde, welche Ansprüche machen die Mitarbeiter geltend, wie werden sie von der Stadt und – soweit es Entscheidungen gibt – von den Gerichten beurteilt?

7.3. Ist es richtig, dass eine Vielzahl – offenbar mehr als zwanzig – Mitarbeiter des BOD gerichtlich um die Anerkennung eines Bewährungsaufstieges streiten bzw. gestritten haben, viele von ihnen obsiegt haben und die Stadt dennoch die übrigen Verfahren weiterlaufen lässt, statt – erstinstanzlich – gerichtlich festgestellte Ansprüche für alle Betroffenen anzuerkennen? Wie ist der Sachstand?

7.4. Ist beabsichtigt, die bereits vorliegenden gerichtlichen Entscheidungen anzufechten? Ist das Personalamt bei derartigen Überlegungen eingebunden?

7.5. Wie viele Urteile wurden bisher angefochten und wann ist mit Entscheidungen zu rechnen?

 

8. Trifft es zu, dass Stadt bzw. Bezirke sich nicht auf Musterverfahren einlassen wollten?

8.1. Warum ist man entsprechenden Anregungen nicht nachgekommen und wer hat dies entschieden?

8.2. Wer war auf Senatsseite neben den Bezirksämtern an diesbezüglichen Überlegungen beteiligt? Waren das Personalamt und / oder der zuständige Chef der Senatskanzlei eingebunden, wann und auf welchem Wege?

8.3. Sind sämtliche Bezirke an derartigen gerichtlichen Verfahren beteiligt? Gibt es Bezirke, die sich gegenüber ihren BOD-Beschäftigten anders verhalten?