Zum Hauptinhalt springen

Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen der Stadt mit Beschäftigten des BOD (Nachfrage)

Freitag, 16.10.2009

Derzeit ist eine Vielzahl arbeitsrechtlicher Klagen anhängig, in denen Beschäftigte des Bezirklichen Ordnungsdienstes (BOD) mit der Stadt um ihre tarifliche Eingruppierung streiten. Obwohl die Stadt als Arbeitgeber offenbar sämtliche Sachverhalte gleich beurteilt, hält sie die Bündelung von Fällen zu Musterverfahren wegen einer fehlenden Vergleichbarkeit für nicht machbar. Im Nachgang zu unserer Anfrage Drs. 19/3882 fragen wir den Senat:

 

1. Stellenbeschreibung

1.1. In Drs. 19/3882 haben wir den Senat um die aktuelle Stellenbeschreibung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ´des Ordnungsdienstes` gebeten und nach Änderungen dieser Unterlage gefragt. Der Senat hat uns mitgeteilt, es habe keine Änderungen der Stellenbeschreibung gegeben. Das erscheint wenig wahrscheinlich.

a) Hat es anlässlich des Wechsels vom Städtischen Ordnungsdienst SOD zum Bezirklichen Ordnungsdienst BOD keine Änderung der Stellenbeschreibung für die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes gegeben? Wenn nein, weshalb war das nicht nötig?

b) Welche Änderungen der Stellenbeschreibung hat es im Einzelnen wann gegeben, aus welchem Anlass und aus welchen Gründen?

1.2. Auf eine Frage aus der Bezirksversammlung Bergedorf (Drs. XVIII/0822) zu den Stellenbeschreibungen, diese seien für Mitarbeiter des BOD „bisher nicht obligatorisch“. Wie ist die Sach- und Rechtslage?

 

2. Sachstand Gerichtsverfahren

2.1. Auf unsere Frage in Drs. 19/3882 hat der Senat uns mitgeteilt, seinerzeit – am 25. August 2009 – seien 19 Verfahren anhängig gewesen, bei denen es um Eingruppierungsklagen von 19 Beschäftigten ginge.

Sind diese Daten noch aktuell? Wie viele Verfahren laufen derzeit im Zusammenhang mit Streitigkeiten um Fragen der Eingruppierung bzw. des Bewährungsaufstiegs?

2.2. In seiner Antwort Drs. 19/3882 hat uns der Senat ferner wissen lassen, er nehme „im Hinblick auf laufende Verfahren zu rechtlichen und prozessualen Fragen nicht Stellung“. Was hindert den Senat, Auskunft zum Sachstand gerichtlicher Auseinandersetzungen zu geben? Sind Informationen z. B. über erstinstanzliche Niederlagen oder über Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutz besonders davor zu schützen, auf parlamentarische Anfragen hin preisgegeben zu werden, und wenn ja, auf welchen Erwägungen beruht das?

2,3. Wie viele gerichtliche Urteile oder andere (die Instanz abschließenden) Entscheidungen welcher Instanz hat es im Zusammenhang mit den Eingruppierungsklagen aus dem BOD bisher wann genau gegeben und welchen Inhalt haben sie jeweils?

a) In wie vielen Fällen ist die Stadt (erstinstanzlich) unterlegen, wie häufig hat sie Verfahren vor Gericht gewonnen?

b) Trifft es zu, dass es am 6. Mai, 7. Juli und 13. August dieses Jahres gerichtliche Entscheidungen gegeben hat, in denen Bediensteten des BOD – offenbar aus Hamburg-Mitte, Bergedorf und Hamburg-Nord – Bewährungsaufstiege zuerkannt wurden, welche die Stadt nicht gewähren will? Wie ist der Sachstand hinsichtlich dieser Auseinandersetzungen?

2.4. In wie vielen Fällen ist es bei der erstinstanzlichen Gerichtsentscheidung geblieben, wie häufig hat die Stadt die zweite Instanz angerufen, wie häufig haben unterlegene Beschäftigte die ersten Urteile angefochten?

 

3. Vergleichbarkeit der Sachverhalte

Der Senat hat ausgeführt, bei allen Verfahren handele es sich um Einzelfälle, bei denen konkrete Details wie Bewährungszeiträume individuell variieren würden. Vor diesem Hintergrund seien Überlegungen, Musterverfahren zu vereinbaren, verworfen worden.

3.1. Gibt es (über die in Drs. 19/3882 zu Ziffer 2 angesprochene Umsetzung einer Gleichbehandlungszusage hinaus) Fälle, die den gerichtlich anhängigen Sachverhalten ähnlich sind und in denen die Stadt bzw. die Bezirke von sich aus, d.h. ohne Verurteilung Bewährungsaufstiege gewährt bzw. für die Beschäftigten günstigere Eingruppierungen vorgenommen haben? Wenn ja, wann wurden wie viele Beschäftigte des BOD in welche Entgeltgruppen eingruppiert und was unterscheidet diese Fälle von den gerichtlich anhängigen?

3.2. Der Senat betont, die beruflichen Werdegänge seien so unterschiedlich und individuell zu beurteilen, dass Musterverfahren nicht in Frage kämen. Offenbar kommen sämtliche Bezirke als Arbeitgeber bei der Beurteilung dieser unterschiedlichen Lebensläufe dennoch in der Regel zu demselben Ergebnis, nämlich dass die angestrebte Eingruppierung zu verweigern ist.

a) Ist das Zufall? Wie kommt es dazu?

b) Gibt es möglicherweise doch Erwägungen, die in allen Fällen zum Tragen kommen und die Sachverhalte im Ergebnis doch vergleichbar scheinen lassen?

c) Welche verschiedenen Begründungen kommen im Einzelnen zum Tragen, weshalb die Bewährungsaufstiege nicht gewährt werden sollen? Welche Erwägungen rechtlicher oder tatsächlicher Art führen in der Regel zur Ablehnung des Bewährungsaufstiegs? Bitte Beispiele für unterschiedliche Sachverhalte anführen

3.3. In einem anderen, vorangegangenen Klagverfahren, in dem um die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 gestritten wurde, hat die Stadt den BOD-Mitarbeitern Gleichbehandlung zugesagt und dies im Ergebnis auch umgesetzt.

Hat es Überlegungen gegeben, den betroffenen BOD-Mitarbeitern auch in den aktuellen Auseinandersetzungen zuzusagen a) eine Gleichbehandlung bzw. b) den Verzicht auf eine Einrede der Verjährung o. ä.? Aus welchen Gründen gibt es keine entsprechenden Zusagen?

 

4. Bezirksämter und Behörden

4.1. Hat es unter den Bezirksverwaltungen einen Austausch über den Umgang mit der Frage des nachträglichen Bewährungsaufstiegs für BOD-Mitarbeiter gegeben?

4.2. Erfolgt das gleichartige Vorgehen der Bezirksämter, die Bewährungsaufstiege zu verweigern, im Rahmen einer unter den Bezirken besprochenen bzw. sogar abgestimmten Vorgehensweise?

4.3. Laut Senatsauskunft gibt es in sämtlichen Bezirken gerichtliche Auseinandersetzungen um die Eingruppierung von BOD-Mitarbeitern; Überlegungen zu Musterverfahren seien ausschließlich in den Bezirksämtern angestellt worden.

a) Ist die Antwort Drs. 19/3882 so zu verstehen, dass weder das für den Öffentlichen Dienst zuständige Personalamt, noch die für die Bezirke zuständige Finanzbehörde, noch irgendeine andere hamburgweit zuständige Behörde mit Rechtsfragen um die streitige Eingruppierung von BOD-Mitarbeitern befasst waren?

b) Welchen Beitrag haben welche Behörden ggf. in dieser Auseinandersetzung geleistet, hat es eine Beratung oder anderweitige Unterstützung der Bezirksämter gegeben?