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Asbest – eine unterschätzte Gefahr

Mittwoch, 24.02.2010

Bis in die 90er Jahre wurde Asbest tausendfach in Gebäuden verbaut zum Beispiel als:

• Asbest-Zement ("Eternit"): Dach-Eindeckungen und Außenwandverkleidungen

• Asbest-Platten, zum Beispiel Zwischenlagen unter Elektro-Abzweigdosen und Vorschaltgeräten, hinter Öfen in älteren Holzgebäuden, oft als Asbestpappe, also schwach gebunden

• Asbest in älteren Elektrogeräten (Bügeleisen, Toaster, Elektrogrill, Fön, Kohlebogenlampen, Thermoelemente, Temperaturmesswiderstände, Hochlastwiderstände, Heizwiderstände, HH-Sicherungselemente usw.)

• Asbest als Bestandteil von sehr alten Bremsbelägen und Dichtungen

• Asbest als Bestandteil von alten Fußbodenbelägen aus Kunststoff

• Asbest als Bestandteil von Fliesenkleber

 

Seit 1970 ist Asbest als karzinogen bekannt. Einmal eingeatmet können sich die Fasern für immer in der Lunge festsetzen und Rippenfellkrebs verursachen. Dieser Tumor entsteht fast ausschließlich durch Asbest und führt in nahezu 100 Prozent aller Fälle in relativ kurzer Zeit zum Tod. Das Gefährdungspotential von Asbest wird auch heute noch unterschätzt.

 

Seit 1993 ist die Herstellung und die Verwendung von Asbest in Deutschland verboten (GefStoffV). Die Menschen wiegen sich in Sicherheit. Zu Unrecht: Die Asbestfaser ist allgegenwärtig – insbesondere auf Baustellen führt sie zu einer Gefährdung. Unsachgemäße Sanierungen führen zur Freisetzung der Faser.

 

Baustellen mit Asbest haben die höchste Sicherheitsstufe. Diese Sanierungsbaustellen müssen staubdicht abgeschlossen werden, damit es zu keiner Kontaminierung der Umgebung kommt. Nach dem Europäischen Abfallkatalog sind asbesthaltige Abfallstoffe als gefährlicher Abfall eingestuft. Nichts desto trotz ergaben Untersuchungen von „Panorama – Die Reporter“, dass ein Griff in den Bauschutt am Straßenrand schnell fündig werden lässt. Ein Ort an dem Gefahrenstoffe nicht frei zugänglich herumstehen sollten. Verdächtiges Material kann durch Laboruntersuchungen einfach identifiziert werden

 

Es gibt auf Baustellen immer weniger Kontrollen. Verdachtsanzeigen wird nachgegangen, flächendeckende Untersuchungen finden nicht statt.

Nun stellt sich die Frage: Wenn viele Sanierungsfirmen die Gefahr von Asbestfasern unterschätzen, wie groß wird wohl die Quote der Unwissenden unter den privaten Sanierern sein?

 

Ich frage den Senat:

1. Welche Maßnahmen finden zur Aufklärung der Allgemeinheit über die fortwährende Gefährdung durch Asbestfasern statt?

2. Welche Maßnahmen finden zur Aufklärung über die Art der heutigen Vorkommnisse von Asbest statt und welche Untersuchungsmöglichkeiten werden den Bürgern und Firmen bei Verdacht zur Seite gestellt?

3. Gibt es besondere Auflagen für die Vorbereitung von Sanierungsarbeiten? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

4. Wie und wer ist zu informieren bei einem Verdacht auf Asbest?

5. Warum führt das Amt für Arbeitsschutz keine verdachtsunabhängigen Kontrollen auf Baustellen durch?

6. Wie viele Fälle von Rippenfellkrebs sind in Hamburg in den vergangenen zehn Jahren bekannt geworden?

7. Wie will der Senat die Bürger zukünftig vor einer Gefährdung durch Asbestfasern besser schützen?

8. Welche Mengen von Asbest und asbesthaltigen Materialien wurden zwischen 2005 und 2010 in Hamburg entsorgt? (Bitte für die Jahre getrennt aufführen.)

9. Wie und wo werden asbesthaltige Materialien in Hamburg entsorgt?

10. Wie häufig wurden im vergangenen Jahr Bußgelder für Umweltstraftaten verhängt?

11. Wie häufig wurden im vergangenen Jahr Bußgelder für Umweltstraftaten im Zusammenhang mit Asbest verhängt?