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Atomkraftwerk Krümmel endgültig stilllegen – Was hat der Senat getan?

Montag, 17.05.2010

Mit der Drucksache 19/3990 hatte die Bürgerschaft den Senat im September 2009 aufgefordert,

1. „trotz der beschränkten Kompetenzen Hamburgs bei den zuständigen Stellen zu erwirken, dass die Ereignisse und Versäumnisse genau geprüft werden und die Stadt Hamburg über die Ergebnisse informiert wird. Auch über zukünftige Schritte bezüglich des AKW Krümmel soll Hamburg informiert werden. Bei Zweifeln am weiteren sicheren Betrieb des AKW soll darauf hingewirkt werden, das AKW Krümmel dauerhaft stillzulegen.

2. der Bürgerschaft Bericht zu erstatten.“

 

Ich frage den Senat:

 

1. Was hat der Senat unternommen, um den Aufforderung der Bürgerschaft nachzukommen?

a. An welche zuständigen Stellen ist der Senat seit dem Beschluss der Bürgerschaft hinsichtlich der Prüfung der Ereignisse und Versäumnisse im Zusammenhang mit dem AKW Krümmel herangetreten?

b. Zu welchem Zeitpunkt?

c. Wer ist von Seiten der FHH jeweils in welcher Form an die zuständigen Stellen herangetreten?

d. Was wurde bei den zuständigen Stellen erfragt bzw. erbeten?

e. Welche Reaktionen gab es von den zuständigen Stellen?

f. Was haben die Prüfungen für Ergebnisse erbracht?

 

2. Hamburg soll laut Beschluss der Bürgerschaft auch über zukünftige Schritte bezüglich des AKW Krümmel informiert werden.

a. Was wurde diesbezüglich von Senatsseite unternommen?

b. Welche Vereinbarungen sind ggf. getroffen worden?

c. Welche Informationen hat der Senat diesbezüglich erhalten?

d. Welche nächsten Schritte sind bezüglich des AKW Krümmel geplant?

 

3. Wird der Senat versuchen darauf hinzuwirken, dass das AKW Krümmel dauerhaft stillgelegt wird?

a. Wenn ja, was hat der Senat bisher unternommen?

b. Wenn nein, hat der Senat keine Zweifel an einem weiteren sicheren Betrieb des Kraftwerkes?

 

4. Wann wird der Bürgerschaft Bericht über die Umsetzung der Drucksache 19/3990 erstattet?