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Aufhebung der Bahnübergänge Hammer Straße I und II

Donnerstag, 23.05.2013

In der Rahmen-Vereinbarung zwischen der damaligen Deutschen Bundesbahn und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Aufhebung der Bahnübergänge der Strecke Lübeck-Hamburg auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg (vgl. Drs. 13/5583 vom 20. Februar 1990) wurde vereinbart, die damals 14 Bahnübergänge aufzuheben. Derzeit sind noch sieben Bahnübergänge vorhanden, darunter die Bahnübergänge Hammer Straße I und II.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

 

1. Wann ist der Planfeststellungsbeschluss vom 15. Februar 2012 (Amtlicher Anzeiger Seite 508) unanfechtbar und damit bestandskräftig geworden?

2. Seit wann liegt die Kostenunterlage nach 1. Eisenbahnkreuzungsverordnung (1. KrV) vor?

3. Wie viel betragen die Gesamtkosten dieser Maßnahme gemäß Kostenunterlage nach 1. KrV?

4. Haben die Deutsche Bahn AG und das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bereits der Kostenunterlage nach 1. KrV zugestimmt?

 Wenn ja: Wann ist dies jeweils geschehen?

 Wenn nein: Warum nicht? Wann ist damit zu rechnen?

5. Wann sollen die vorbereitenden Bauarbeiten beginnen? Um welche vorbereitenden Bauarbeiten handelt es sich dabei?

6. Wie sieht der weitere vorgesehene Zeitplan in groben Zügen aus?

7. Wie sollen ggf. erforderliche Umleitungsverkehre während der Bauarbeiten organisiert werden?