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Aufschiebende Wirkung von Widersprüchen gegen neue Kita-Kombi-Bescheide

Montag, 12.07.2010

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat per Eilentscheidung bestätigt, dass Widersprüche gegen die Kombi-Bescheide, die die vom Senat erhöhten Kita-Elternbeiträge und Essensgelder als Eingriff in laufende Gutscheine zum Gegenstand haben, aufschiebende Wirkung haben. Das hat zur Folge, dass während des laufenden Widerspruchsverfahrens von den widersprechenden Eltern nur der alte Beitrag an die Kita weitergezahlt werden muss.

 

Ich frage den Senat:

 

Ziel der Kita-Gebührenerhöhungen war und ist, dass die Eltern einen höheren Anteil an den Betreuungskosten und der Essenskosten für ihr Kind tragen bzw. anteilig Kostensteigerungen übernehmen. Infolge der dadurch ausgelösten Reduzierung des Erstattungsanspruchs der Eltern wird in der Regel der Zuschuss der Stadt an die Kitas reduziert.

 

Wird der Eilentscheidung nunmehr insoweit Rechnung getragen, als dass in den Fällen, in denen gegen die neuen Kombi-Bescheide Widerspruch eingelegt wurde, die Kitas den aufgrund des alten Elternbeitrags bzw. Essensgeld gerechneten Zuschussbetrag erhalten (die Differenz also von der Stadt getragen wird)?