Zum Hauptinhalt springen

„Aufstockerinnen“ und „Aufstocker“ in Hamburg

Dienstag, 03.09.2013

Als Aufstocker/-innen werden Beschäftigte bezeichnet, deren eigenes Erwerbseinkommen zum Lebensunterhalt nicht ausreicht. Sie beziehen ergänzend SGB II-Leistungen (Arbeitslosengeld II), um das Erwerbseinkommen bis zur Höhe der Grundsicherung aufzustocken.

 

 

Ich frage den Senat:

Vorausgeschickt: Bitte alle Antworten jeweils für die Jahre 2007 bis 2012 und soweit möglich für das erste Halbjahr 2013 getrennt aufschlüsseln, sowie nach Geschlecht, Altersgruppen und Nationalität. Zudem bitte jeweils die Zahl der Single Bedarfsgemeinschaften, der Alleinerziehenden und der Selbstständigen angeben.

 

1. Wie viele sozialversicherungspflichtig Beschäftigte waren in Hamburg auf ergänzende SGB II Leistungen angewiesen?

2. Wie viele der Aufstocker/-innen in Hamburg hatten eine Vollzeitbeschäftigung, eine Teilzeitbeschäftigung oder einen Minijob? Wie viele Erwerbstätige gab es insgesamt in den drei Kategorien?

3. Wie hoch war die Zahl der Aufstocker/-innen in Hamburg, deren monatliches Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit unter 400 Euro lag, zwischen 400 Euro und 800 Euro beziehungsweise über 800 Euro?

4. In welchen Wirtschaftszweigen gemäß Klassifikationen der Bundesagentur für Arbeit (einschließlich Arbeitnehmerüberlassung) arbeiteten die Aufstocker/-innen in Hamburg?

5. Wie hoch waren die finanziellen Belastungen der Stadt Hamburg zugunsten der Aufstocker/-innen? (Bitte Fortschreibung der Drucksache 19/8684 Anlage 7)

6. Wie hoch waren die finanziellen Belastungen des Bundes zugunsten der Aufstocker/-innen in Hamburg? (Bitte Fortschreibung der Drucksache 19/8684 Anlage 7.)

7. Wie hoch waren die finanziellen Belastungen der Stadt Hamburg insgesamt für die Bezieher von SGB II-Leistungen? (Bitte Fortschreibung der Drucksache 19/8684 Anlage 7.)

8. Wie hoch waren die finanziellen Belastungen des Bundes insgesamt für die Bezieher von SGB II-Leistungen in Hamburg? (Bitte Fortschreibung der Drucksache 19/8684 Anlage 7.)

9. Welche Initiativen hat der Senat bereits ergriffen und welche Initiativen plant der Senat bzw. die zuständige Behörde, um erwerbstätigen SGB II Leistungsberechtigen ein auskömmliches Einkommen zu ermöglichen?