Zum Hauptinhalt springen

Auftrag der Staatsräte-Lenkungsgruppe „Handeln gegen Jugendgewalt“ vom September 2008 nicht umgesetzt?

Mittwoch, 07.07.2010

In der „Stellungnahme des Senats“ (Drs. 19/5734 vom 23.03.2010) zum Ersuchen der Bürgerschaft „Interkulturelle Familienkonflikte entschärfen – Schutz und Prävention ausbauen“ (Drs. 19/566 – Antrag von GAL und CDU) heißt es: „Im Zuge der Weiterentwicklung des Handlungskonzepts hat die Staatsräte-Lenkungsgruppe „Handeln gegen Jugendgewalt“ im September 2008 den Auftrag erteilt, Aspekte geschlechtsspezifischer Jugendarbeit als Querschnittsthema für alle neun Säulen des Handlungskonzeptes zu berücksichtigen.“

 

Am 08.06.2010 haben der Innensenator, der Justizsenator, der Sozialsenator sowie der Bildungsstaatsrat auf einer Pressekonferenz bzw. in einer Pressemitteilung „Konsequenzen aus dem Fall ’Elias’“ vorgestellt. Hier heißt es: „Rund vier Wochen nach dem tödlichen Messerangriff auf einen 19-Jährigen am Jungfernstieg durch den 16-jährigen Elias A. haben die beteiligten Behörden die Auswertung des Fallgeschehens vorgenommen und Konsequenzen für das Handlungskonzept gegen Jugendgewalt erarbeitet.“

 

Wir fragen den Senat:

 

1. Wem genau hat die Staatsräte-Lenkungsgruppe im September 2008 aus welchem Anlass, auf welchem Wege „den Auftrag erteilt, Aspekte geschlechtsspezifischer Jugendarbeit als Querschnittsthema für alle neun Säulen des Handlungskonzeptes zu berücksichtigen“? Wer hatte ggf. die Federführung bei der Abarbeitung dieses Arbeitsauftrages?

 

2. In welchen Schritten wurde dieser Arbeitsauftrag bis zum 08.06.2010 unter Beteiligung welcher Behörden und ggf. weiterer Akteure abgearbeitet? Wann gab es Sitzungen unter Beteiligung welcher Behörden oder weiterer Akteure? Wurden diese Sitzungen protokolliert und wurden Arbeitsergebnisse dokumentiert? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, bitte beifügen.

 

3. Jeweils welche „Aspekte geschlechtsspezifischer Jugendarbeit“ wurden bis zum 08.06.2010 „als Querschnittsthema“ über welche der „neun Säulen des Handlungskonzeptes“ hinweg berücksichtigt?

 

4. Wie sieht die Berücksichtigung dieser Aspekte aus Punkt 3. konkret aus und welche Umsetzung und vor allem Ergebnisse hat sie gezeitigt?

 

5. Jeweils welche „Aspekte geschlechtsspezifischer Jugendarbeit“ wurden bis zum 08.06.2010 nur für einzelne – und für jeweils welche – der „neun Säulen des Handlungskonzeptes“ berücksichtigt?

 

6. Wie sieht die Berücksichtigung dieser Aspekte aus Punkt 5. konkret aus und welche Umsetzung und vor allem Ergebnisse hat sie gezeitigt?

 

7. Jeweils welche „Aspekte geschlechtsspezifischer Jugendarbeit“ wurden seit dem 08.06.2010 „als Querschnittsthema“ über welche der „neun Säulen des Handlungskonzeptes“ hinweg berücksichtigt?

 

8. Wie sieht die Berücksichtigung dieser Aspekte aus Punkt 7. konkret aus und welche Umsetzung und vor allem Ergebnisse hat sie gezeitigt?

 

9. Jeweils welche „Aspekte geschlechtsspezifischer Jugendarbeit“ wurden seit dem 08.06.2010 nur für einzelne – und für jeweils welche – der „neun Säulen des Handlungskonzeptes“ berücksichtigt?

 

10. Wie sieht die Berücksichtigung dieser Aspekte aus Punkt 9. konkret aus und welche Umsetzung und vor allem Ergebnisse hat sie gezeitigt?

 

11. Hat die Staatsräte-Lenkungsgruppe im September 2008 oder danach weitere Aufträge erteilt? Wenn ja, wann, an wen, mit welcher konkreten Zielsetzung und wie ist hierzu der Sachstand?