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Auftritt des Innensenators im „Stuttgarter Weindorf“ vor dem Rathaus und Überprüfung der Arbeitsbedingungen durch das Amt für Arbeitsschutz

Donnerstag, 29.07.2010

In diesem Jahr findet zum 25. Mal das „Stuttgarter Weindorf“ auf dem Rathausmarkt statt. Der Innensenator stattete ihm einen längeren Besuch zur Eröffnung ab und lobte in seinem Grußwort die „guten Tropfen aus Baden und aus Württemberg sowie die stimmungsvolle Atmosphäre, die einen Besuch auf dem Stuttgarter Weindorf stets zu einem ganz besonderen Erlebnis machen“. Ob diese gute Laune auch bei den Beschäftigten herrscht, ist dagegen fraglich: Im vergangenen Jahr war aus dem Kreis der befristet beschäftigten Arbeitnehmer im Weindorf berichtet worden, es würden im Einzelfall umsatzabhängige Tageslöhne gezahlt, aus denen sich Stundenlöhne zwischen 2 Euro und 6,80 Euro ergeben hätten. Das Trinkgeld sei dabei bereits eingerechnet worden. Die tägliche Arbeitszeit habe bei bis zu 15 Stunden gelegen. Generell ist in Hamburg ein wachsender Niedriglohnsektor mit prekären Arbeitsverhältnissen und Löhnen unterhalb des vorgeschlagenen Mindestlohns von 8,50 Euro zu beobachten.

Im vergangenen Jahr hatte der Senat auf eine Kleine Anfrage zum diesem Thema (Drucksache 19/3536) geantwortet, dass den Behörden zu den Vorwürfen keine Erkenntnisse vorliegen würden; die für die Beantwortung benötigten Daten würden teilweise nicht erhoben. Hamburger Finanzämter seien für die Besteuerung der am Stuttgarter Weindorf beteiligten Unternehmen nicht zuständig. Die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz, Amt für Arbeitsschutz, überwache die Arbeitsschutzvorschriften. Die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit pro Tag betrage zehn Stunden. Die wöchentliche Arbeitszeit dürfe im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten 48 Stunden nicht überschreiten. Gemäß § 291 Absatz 1 Nummer 3 StGB wird nachgewiesener sogenannter Lohnwucher mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.

Auf die Frage „Welche Maßnahmen ergreift der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, um sehr niedrige oder gar sittenwidrige Löhne im Stuttgarter Weindorf in Hamburg zu unterbinden?“ hieß es: „Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.“

Die Geschäftsführung von Hamburg Marketing äußerte 2009 die Ansicht: „Aus Vermarktungssicht bringt das Weindorf unserer Stadt nichts. Wenn es nach uns geht, muss man prüfen, ob es nicht andere Veranstaltungen gibt, die eher auf einem so wichtigen Platz wie dem Rathausmarkt durchgeführt werden sollten, und ob Ort und Dauer noch richtig sind.“

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Sind die Veranstalter und Betreiber bei Erteilung der Genehmigung für das „Stuttgarter Weindorf“ auf die arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben und das Verbot sittenwidriger Löhne hingewiesen worden und gibt es dazu Einlassungen der Veranstalter und Betreiber?

2. Hat das Amt für Arbeitsschutz die Arbeitsbedingungen im „Stuttgarter Weindorf“ a) im vergangenen Jahr und b) in diesem Jahr überprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

3. Informiert das Amt für Arbeitsschutz die im „Stuttgarter Weindorf“ Beschäftigten über ihre Rechte und die Pflichten der Arbeitgeber?

4. Wie stellt das Amt für Arbeitsschutz sicher, dass Beschäftigte im „Stuttgarter Weindorf a) die zulässigen Arbeitszeiten einhalten und b) keine sittenwidrigen Löhne erhalten?

5. Hält der Senat es für ausreichend, dass der Innensenator bei seinem Besuch des Weindorfs und in seinem Grußwort zwar die „guten Tropfen“ lobt, aber mit keinem Wort auf die Notwendigkeit von humanen Arbeitsbedingungen und korrekter Entlohnung hinweist?

6. Wie steht der Senat zu der Einschätzung von Hamburg Marketing, dass das Weindorf für Hamburg aus Vermarktungssicht nichts bringt?