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Aufweichung des Nachtflugverbots – Welche Ausnahmegenehmigungen hat es 2010 gegeben?

Donnerstag, 20.05.2010

Am Hamburger Flughafen dürfen nächtliche Flugbewegungen nur in Ausnahmefällen stattfinden.

In letzter Zeit ist es bedingt durch die isländische Aschewolke aber auch anlässlich von Fußballspielen wiederholt zu Ausnahmen gekommen.

Auf der Internetseite der BSU ist eine Übersicht über die erteilten Einzelausnahmeregelungen im Jahr 2010 zu finden. Bereits in den Monaten Januar bis Ende April hat es demnach 37 Ausnahmen gegeben, bei drei Flugbewegungen wurde als Grund „öffentliches Interesse“, bei den weiteren „Luftverkehrsstörungen“ angegeben.

Im Jahr 2009 wurden insgesamt nur 23 Einzelausnahmegenehmigungen von den Nachtflugbeschränkungen erteilt.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Welche Ausnahmegenehmigungen von den Nachtflugbeschränkungen hat es 2010 bislang gegeben (bitte mit Angabe des Datums, der Uhrzeit, Flugart)?

2. Wer hat die jeweiligen Ausnahmegenehmigungen beantragt?

3. Wer hat über die Erteilung der jeweiligen Ausnahmegenehmigungen entschieden?

4. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten im Einzelnen für die Erteilung bzw. Versagung von Ausnahmen vom Nachtflugverbot?

5. Welche konkreten Gründe lagen bei der Erteilung der Ausnahmegenehmigungen von den Nachtflugbeschränkungen vor? Inwiefern gab es ggf. welches öffentliche Interesse bzw. welche Luftverkehrsstörung (konkrete Gründe, konkretes öffentliches Interesse bzw. konkrete Luftverkehrsstörung bitte getrennt nach erteilter Ausnahmegenehmigung angeben)?

6. Gab es in diesem Jahr Anträge auf Ausnahmegenehmigungen von den Nachtflugbeschränkungen, die abgelehnt wurden und wenn ja, welche (bitte mit Angabe des Datums, der Uhrzeit, Flugart), mit welcher Begründung wurden sie beantragt und aus welchen Gründen wurden sie abgelehnt?