Zum Hauptinhalt springen

Ausführungsmängel beim Bau der Elbphilharmonie (II)

Mittwoch, 26.05.2010

In der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage (Drs. 19/6202) wird ausgeführt: „zu den laufenden Verhandlungen über die Mängelbeseitigung nimmt der Senat zur Wahrung der Unbefangenheit des Verhandlungsprozesses nicht Stellung.“ Aktuell seien ca. 4.500 Mängel angezeigt.

 

Ich frage daher den Senat:

 

1. Wie viele Mängel wurden seit Baubeginn angezeigt?

 

2. Wer ist berechtigt Mängeln beim Generalunternehmer anzuzeigen?

a. ReGe oder Generalplaner?

 

3. Wie viele angezeigte Mängel wurden vom Generalunternehmer bereits anerkannt und beseitigt?

 

4. Wie viele angezeigte Mängel sind zur Zeit noch strittig?

 

5. Gab es Abnahmen der bereits beseitigten Mängel?

a. Wenn ja, von wem wurde die Abnahme durchgeführt?

 

6. In welchen Bereichen wurden bereits Abnahmen durchgeführt?

a. Von wem werden die Abnahmen durchgeführt?

 

7. Welche Bauteile bzw. Bereiche der Elbphilharmonie sind bereits mängelfrei abgenommen worden?

 

8. In wie weit haben seit Baubeginn Prüfung größeren Umfangs hinsichtlich der Qualität der baulichen Anlagen stattgefunden?

 

9. Wann genau und durch wen sind diese Prüfungen jeweils erfolgt?

a. Wer hat sie wann veranlasst und aus welchem Grund?

b. Gab es besondere Schwerpunkte, die bei der Prüfung zu berücksichtigen waren? Welche und aus welchem Anlass?

 

 

 

10. Offenbar hat die Kulturbehörde die Generalplaner um eine Prüfung der Arbeiten an der Elbphilharmonie gebeten, welche im Frühjahr erfolgt ist. Wie stellt sich der Sachverhalt im Einzelnen dar?

a. Aus welchem Anlass wurde eine Überprüfung durchgeführt und wann genau?

b. Wer hat diese Prüfung durchgeführt und in wessen Auftrag?

 

11. Welche Regelungen enthalten die vertraglichen Vereinbarungen mit Blick auf die Qualitätssicherung der Arbeiten an der Elbphilharmonie?

a. Mit dem Generalplaner?

b. Mit dem Generalunternehmer?

 

12. Welche Vereinbarungen hat insbesondere die Stadt (inkl. der ReGe etc.) zu Umfang, Häufigkeit und Intensität von Qualitätsüberprüfungen an dem Bauprojekt getroffen?

a. Wer führt regelmäßig Qualitätskontrollen an dem Projekt durch und wie häufig geschieht dies jeweils?