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Ausgleichsplanungen für XFEL von DESY – Aktueller Zwischenstand

Donnerstag, 08.09.2011

Der Planfeststellungsbeschluss für den Bau und Betrieb des Röntgenlasers XFEL aus dem Jahr 2006 legt als zentrales Maßnahmenpaket der Kompensation für das Bauvorhaben im Landschaftsschutzgebiet Osdorfer Feldmark vielfältige Maßnahmen fest. Dazu zählt u.a. die Renaturierung der Düpenau und der an das Gewässer angrenzenden Flächen fest, die Wiederherstellung naturnaher Gehölze, Kleingewässern sowie extensiv gepflegter Rasenflächen, die Anlage von naturnahen Grünflächen und Sichtschutzpflanzen sowie die Wiederherstellung von wertvollen Uferbereichen der Düpenau (vgl. Drucksache 19/4782).

 

Beim besagten Planfeststellungsbeschluss wird unter dem Punkt „Naturschutzrechtlichen Auflagen“ unter 1.4.6.1 DESY aufgelegt „die Umsetzung der im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) vorgetragenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen…durch eine Ausführungsplanung...zu konkretisieren“. Diese Ausführungsplanung liegt nach Angaben von örtlichen Naturschutzverbänden noch immer nicht vor - obwohl diese bis spätestens ein Jahr nach Rechtskraft bzw. bis vor Beginn der Arbeiten beim XFEL-Projekt hätten vorliegen müssen.

 

Dass dies nicht der Fall ist, ist umso erstaunlicher, weil DESY in ihrer Presseinformation vom 9. August 2006 durch ihren damaligen Direktoriumsvorsitzenden Prof. Dr. A. Wagner mitteilen lässt, dass „die Auflagen jetzt in die detaillierte Ausführungsplanung eingearbeitet werden“. Es wäre mehr als verwunderlich, wenn DESY die entsprechenden Ausführungsplanungen seit mehreren Jahren nicht vorangetrieben hätte bzw. eine solche nicht zwischen den Behörden in Hamburg und Schenefeld in den vergangenen Jahren nicht durchgeführt worden wäre.

 

In der Drucksache 19/6931 gab der Senat seinerzeit hinsichtlich des Umsetzungsstand der Ausgleichsmaßnahmen an, dass ein Teil der Maßnahmen noch nicht umgesetzt war, da sich Änderungen hinsichtlich der Verfügbarkeit der für die Maßnahmen benötigten Flächen und hinsichtlich der Umsetzung des Eingriffsvorhabens ergeben hatten und daher die entsprechenden Planung überarbeitet würden.

 

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Liegen nach Kenntnis der zuständigen Behörden von DESY die Planungen für sämtliche naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für das XFEL-Projekt vor?

Wenn nein, für welche Ausgleichsmaßnahmen muss DESY noch entsprechende Planunterlagen vorlegen? Bitte ausführen sowie angeben, bis wann die jeweiligen Unterlagen den zuständigen Behörden vorgelegt werden müssen.

2. Welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen muss DESY noch im Einzelnen umsetzen und bis zu welchem Zeitpunkt sollen diese Maßnahmen umgesetzt werden? Diese Angabe kann auch gerne tabellarisch erfolgen.

3. Gibt es inzwischen eine von DESY zwischen der Stadt Schenefeld und dem Bezirksamt Altona abgestimmte und genehmigte Ausführungsplanung, wie dies im o.g. Planfeststellungsbeschluss gefordert wird?

Wenn ja, ab wann und mit welchen Inhalten?

Wenn nein, wann wird diese vorgelegt und öffentlich gemacht?

4. Für die Planung und Durchführung der in (2) genannten Maßnahmen ist das Deutsche Elektronen-Synchronton (DESY) als Verursacher des Eingriffs verantwortlich. Welche Behörde ist für die Kontrolle der jeweiligen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen verantwortlich? Diese Angabe kann auch gerne tabellarisch erfolgen.

5. Wurde der Bauumfang nach dem Planfeststellungsbeschluss von DESY im Rahmen der Bauarbeiten erweitert oder reduziert?

Wenn ja, was traf davon zu?

6. Aus welchem Grunde traten die Differenzen zum Planfeststellungsbeschluss auf und hatte dies geänderte landespflegetische Begleitpläne oder eine Reduzierung bzw. Erhöhung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Folge?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?