Zum Hauptinhalt springen

Ausgleichsplanungen für XFEL von DESY – Aktueller Zwischenstand über

Freitag, 23.11.2012

Der Planfeststellungsbeschluss für den Bau und Betrieb des Röntgenlasers XFEL aus dem Jahr 2006 legt als zentrales Maßnahmenpaket der Kompensation für das Bauvorhaben im Landschaftsschutzgebiet Osdorfer Feldmark vielfältige Maßnahmen fest. Dazu zählt u.a. die Renaturierung der Düpenau und der an das Gewässer angrenzenden Flächen fest, die Wiederherstellung naturnaher Gehölze, Kleingewässern sowie extensiv gepflegter Rasenflächen, die Anlage von naturnahen Grünflächen und Sichtschutzpflanzen sowie die Wiederherstellung von wertvollen Uferbereichen der Düpenau (vgl. Drucksache 19/4782).

 

In der Drucksache 19/6931 gab der Senat seinerzeit hinsichtlich des Umsetzungsstand der Ausgleichsmaßnahmen an, dass ein Teil der Maßnahmen noch nicht umgesetzt war, da sich Änderungen hinsichtlich der Verfügbarkeit der für die Maßnahmen benötigten Flächen und hinsichtlich der Umsetzung des Eingriffsvorhabens ergeben hatten und daher die entsprechenden Planung überarbeitet würden.

 

In den Drucksachen 20/1512 und 20/1743 erläutert der Senat, dass dem Vorhabenträger DESY nicht alle im Planfeststellungsbeschluss vorgesehene Grundstücke für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden konnten und seinerzeit ca. 40.000 m² als Kompensationsflächen gefehlt haben.

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Liegen die Planungen für sämtliche naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für das XFEL-Projekt von DESY den zuständigen Behörden vor?

 

Wenn ja, seit wann und welche sind dies?

 

Wenn nein, für welche Ausgleichsmaßnahmen muss DESY noch entsprechende Planunterlagen vorlegen? Bitte angeben, bis wann die jeweiligen Unterlagen den zuständigen Behörden vorgelegt werden müssen.

2. Welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen muss DESY noch im Einzelnen umsetzen und bis zu welchem Zeitpunkt sollen diese Maßnahmen umgesetzt werden? Diese Angabe kann auch gerne tabellarisch erfolgen.

3. Werden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens Fristen für den Beginn bzw. die Beendigung der Kompensationsmaßnahmen gesetzt?

 

Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

4. Das Planfeststellungsverfahren sieht nach Senatsaussagen auch die Möglichkeit einer Ersatzzahlung für den Fall vor, dass vor Ort keine alternativen Maßnahmen möglich sind.

Gibt es für diesen Fall bereits Verhandlungen zwischen DESY und den zuständigen Behörden bezüglich der zu leistenden Kompensationszahlung?

Wenn ja, über welche Zahlungshöhe? Wenn nein, warum (noch) nicht?