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Ausgleichsplanungen für XFEL von DESY – Weitere Nachfragen zu den konkreten Ausgleichflächen

Dienstag, 04.10.2011

In der Drs. 19/6193 stellte der Senat den Umsetzungsstand der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen dar und räumte ein, dass ein Teil der Maßnahmen noch nicht umgesetzt sei, da sich Änderungen hinsichtlich der Verfügbarkeit der für die Maßnahmen benötigten Flächen und hinsichtlich der Umsetzung des Eingriffsvorhabens ergeben hätten und daher die entsprechenden Planungen überarbeitet würden.

In der Drs. 20/1512 erläutert der Senat, dass dem Vorhabenträger nicht alle im Planfeststellungsbeschluss vorgesehenen Grundstücke für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden konnten. Dadurch wären Ergänzungen und Umplanungen durch DESY erforderlich geworden: Eine Konkretisierung des Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) läge den zuständigen Behörden vor und würde gegenwärtig zwischen DESY und den beteiligten Behörden abgestimmt.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Welche Grundstücke / Flächen stehen nicht mehr für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Verfügung? Bitte ausführen und nach Möglichkeit angeben, warum die besagten Flächen nach dem Planfeststellungsbeschluss nun nicht mehr zur Verfügung stehen. Diese Angabe kann auch gerne tabellarisch erfolgen.

 

2. Welche Grundstücke / Flächen sind nun als Ersatz im Rahmen der Konkretisierung des o.g. Landschaftsplanerischen Begleitplan vorgesehen? Diese Angabe kann auch gerne tabellarisch erfolgen.

 

3. Welche Konsequenzen werden für den geltenden Planfeststellungsbeschluss gezogen, wenn – wie im vorliegenden Falle – Teile nicht umzusetzen sind? Welche Rechtsinstrumente stehen zur Verfügung, um den geltenden Planfeststellungsbeschluss (dennoch) umzusetzen?

 

4. Muss eine Realisierbarkeit und Verfügbarkeit von Flächen im Rahmen des Planfestellungsverfahrens geprüft werden? Wenn nein, warum nicht?