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Ausgleichszahlungen an Verkehrsunternehmen

Dienstag, 03.08.2010

In den Beratungen über die Drucksache 19/5679 zum Verlustausgleich an die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH erklärten die Senatsvertreterinnen und –vertreter zu Protokoll:

 

„Die Ausgleichszahlungen nach dem Personenbeförderungsgesetz und dem Allgemeinen Eisenbahngesetz für Belastungen aus dem Ausbildungsverkehr werden aus dem Titel 6300.682.03 geleistet. Mittel nach dem Regionalisierungsgesetz werden dafür nicht eingesetzt. Die Hochbahn hat im Jahr 2009 rd. 33,3 Mio. Euro, die VHH rd. 3,2 Mio. Euro Ausgleichszahlungen für den Ausbildungsverkehr erhalten.“

 

Ich frage den Senat:

 

1) Erhält die Freie und Hansestadt Hamburg Zuweisungen, Zuschüsse oder sonstigen Zahlungen Dritter, zum Beispiel des Bundes oder anderer Bundesländer, die insgesamt oder teilweise für den Ausbildungsverkehr oder andere besondere Formen des öffentlichen Personenverkehrs vorgesehen sind?

Wenn ja,

a) aufgrund welcher Regelungen,

b) in jeweils welcher Höhe in den Jahren 2006, 2007, 2008, 2009 sowie 2010 und

c) in welchen Haushaltstiteln werden die Einnahmen veranschlagt?

 

2) An welche Verkehrsunternehmen wurden jeweils in den Jahren 2006, 2007, 2008, 2009 und 2010 aus welchen Haushaltstiteln Zahlungen in welcher Höhe für jeweils welche besondere Form des öffentlichen Personenverkehrs geleistet?