Zum Hauptinhalt springen

Ausländische Studierende an Hamburger Hochschulen

Freitag, 04.04.2014

Hamburg ist eine kosmopolitische Stadt, die seit Jahr hunderten Beziehungen in die ganze Welt unterhält. Hamburg ist auch eine Stadt, die sich ständig wandelt und geübt darin ist, neue Bevölkerungsgruppen aufzunehmen. Allein seit Beginn der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts hat sich die Zusammensetzung der Hamburger Bevölkerung so verändert, dass heute etwa 530.000 Zuwanderer, oder Nachfahren von Zuwanderern, gezählt werden. Beinahe jeder Dritte Hamburger hat eine Zuwanderungsgeschichte. Hamburg ist auch auf Zuwanderer angewiesen, um dem Fachkräftemangel abzuhelfen und die wirtschaftliche Dynamik der Stadt aufrechtzuerhalten.

Für Qualifizierte aus Drittstaaten hat Deutschland im Rahmen des europäischen Rechts die Grenzen geöffnet. Wer an einer deutschen Universität seinen Abschluss macht und eine angemessene Beschäftigung findet, kann de facto bleiben und dauerhaft zuwandern. Wer eine Beschäftigung nachweist, bei der er mehr als 46.400 Euro brutto im Jahr verdient, kann dank der EU Blue Card mit Familie einreisen und de facto dauerhaft bleiben. Fachkräfte wie aktuell beispielsweise Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte oder IT-Fachkräfte erhalten auch dann eine EU Blue Card, wenn sie weniger verdienen.

Die Hamburger Hochschulen versuchen, ihre internationale Attraktivität zu stärken und mehr ausländische Studierende als bisher anzuziehen. Die Zahl der in Hamburg studierenden ausländischen Studentinnen und Studenten, die ihre Hochschulzugangsberechtigung außerhalb Deutschlands erworben haben, wächst kontinuierlich.

Ich frage den Senat:

1. Wie viele ausländische Studierende haben im Zeitraum vom SS 2011 bis zum SS 2014 an Hamburger Hochschulen ein Studium aufgenommen? Bitte auch prozentual als Anteil an der Gesamtzahl der Studierenden angeben.

2. Wie ist die Entwicklung der Zahlen im angegebenen Zeitraum an vergleichbaren Universitäten wie z. B. in Berlin (HU) und München (LMU)?

3. Aus welchen Herkunftsregionen kamen die ausländischen Studierenden in diesem Zeitraum?

4. Wie ist das Angebot zum Erwerb und zum Nachweis von Sprachkenntnissen an den Hamburger staatlichen Hochschulen ausgestaltet und welche Kosten entstehen dabei für die ausländischen Studierenden?

5. Wie viele ausländische Studierende hielten sich in diesem Zeitraum im Rahmen eines Austausch-Programms der Europäischen Union (z. B. ERASMUS) an den Hamburger Hochschulen auf?

6. Welche staatlichen Fördermöglichkeiten (z. B. Stipendien) gibt es für ausländische Studierende in Hamburg?

 

§ 16 Abs. 4 AufenthG regelt, dass jemand, der sein Studium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen hat, eine Aufenthaltsgenehmigung für 18 erhalten kann. Diese 18 Monate hat er oder sie dann Zeit, einen Arbeitsplatz zu finden, der der erworbenen Qualifikation entspricht.

7. Ab welchem Zeitpunkt gilt das Studium als abgeschlossen?

 

 

  • Kazim Abaci (Fachsprecher:in Migration, Integration und Geflüchtete)