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Ausschreibungen im Übergangssystem Schule / Beruf

Donnerstag, 27.01.2011

Dem Vernehmen nach werden zurzeit von verschiedenen Stellen Ausschreibungen im Übergangsystem Schule / Beruf vorgenommen.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

1. Welche Ausschreibungen im Übergangsystem Schule / Beruf erfolgen zurzeit durch die BSB, die WB, das HIBB, die Arbeitsverwaltung oder andere Stellen in Hamburg mit welchen Ergebnissen?

Welche Ausschreibungen wurden in 2010 mit welchen Ergebnissen abgeschlossen und welche befinden sich noch in der Vorbereitung?

 

Bitte darstellen, welche Stellen wann, welche konkreten Leistungen mit welchen Ausschreibungskriterien ausgeschrieben haben bzw. zu wann diese geplant sind.

Bitte auch darstellen in welchen Umsetzungsbereich des Übergangssystems Schule / Beruf nach Drs. 19/8472 die ausgeschriebenen Leistungen fallen und in welchem Umfang sie jeweils haushaltswirksam werden.

2. Welche Träger oder Stellen haben für den genanten Bereich und Zeitraum bisher welche Ausschreibungsverfahren mit welchen Konzepten gewonnen? Bitte die Konzepte der Träger oder Stellen, die die Ausschreibung gewonnen haben, der Antwort als Anlage beifügen.

3. Werden die Ausschreibungen der hier betroffenen unterschiedlichen Stellen abgestimmt und koordiniert?

3.1 Wenn ja, wie und durch welche Stelle erfolgen die Abstimmung der Inhalte und die Koordination der Ausschreibungen?

3.2 Wenn diese Ausschreibungen nicht abgestimmt oder koordiniert werden, warum hält der Senat dies für verzichtbar?

3.3 Wie beurteilt der Senat eine solche Praxis vor dem Hintergrund der Kritik des Rechnungshofs (Jahresbericht 2010) am Fördersystem der beruflichen Bildung?

4. Gibt es Maßnahmen der Qualitätskontrolle zur Umsetzung der ausgeschriebenen Leistungen oder entsprechende Planungen dazu?

4.1 Wenn ja, welche Stelle ist damit beauftragt oder soll zu wann damit beauftragt werden?

4.2 In welcher Form und welchen zeitlichen Abständen finden solche Qualitätskontrollen statt bzw. sollen stattfinden? Werden sie angekündigt?

4.3 Wenn nein, warum hält der Senat hier Qualitätskontrolle für verzichtbar?