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Ausschreitungen im Schanzenviertel am Wochenende 24./25.07.2010

Montag, 26.07.2010

Am vergangenen Wochenende ist es in Hamburg erneut zu gewalttätigen Ausschreitungen mit verletzten Polizeibeamten gekommen.

Ich frage den Senat:

1. Wie viele Personen haben an den Auseinandersetzungen in der Nacht zum 25.07.2010 teilgenommen? Wie viele davon haben sich jeweils aktiv als Störer an den Ausschreitungen beteiligt?

2. Welche Gruppen von Störern waren maßgeblich an den Auseinandersetzungen in der Nacht zum 25.07.2010 beteiligt? Welche Erkenntnisse gibt es mit Blick auf Alter und Herkunft und bezüglich ihrer Motivation? Handelt es sich überwiegend um linksextremistisch-motivierte Aktivisten oder eher um krawall-orientierte Randalierer?

3. Welche Erkenntnisse gibt es darüber, wie viele Störer erstmals an Krawallen beteiligt waren? Wie viele der Randalierer waren bereits in der Vergangenheit in Erscheinung getreten, inwiefern und bei welchem Anlass?

4. Welche Lageeinschätzung lag den Auseinandersetzungen in der Nacht zum 25.07.2010 zugrunde?

a) Erneut stellte sich das am Tage des 24.07.10 verlaufene Demonstrationsgeschehen weitestgehend friedlich dar – die gewalttätigen Auseinandersetzungen im Schanzenviertel passierten erst im Nachgang darauf. Wie hat sich die Polizei auf diesen Sachverhalt vorab strategisch eingestellt? Wie ist man später damit umgegangen?

5. Wie hatte sich die Polizei auf die Möglichkeit von Auseinandersetzungen in der Nacht zum 25.07.2010 vorbereitet?

a) Wie viele Beamte hat die Polizei im Rahmen der länderübergreifenden Unterstützung anderen Bundesländern und insbesondere Berlin zur Verfügung gestellt und für welche Anlässe?

b) Ab wann genau wurden jeweils wie viele Polizeibeamte eingesetzt? Wie viele Beamte welcher Einheiten waren an welchen Tagen und zu welcher Zeit in Hamburg im Einsatz, um Ausschreitungen im Schanzenviertel zu unterbinden, welche Einheiten und wie viele Beamte wurden ab wann bereit gehalten und wo (jeweils am Schulterblatt, in unmittelbarer Nähe des Schanzenviertels, in Alsterdorf, in Hausbereitschaft?)

c) Inwieweit wurden wann, wie und warum Wasserwerfer eingesetzt bzw. abgezogen?

6. Inwieweit und wann wurden Polizeikräfte anderer Bundesländer bzw. der Bundespolizei eingesetzt? Welche Zusagen hatte Hamburg von Seiten anderer Polizeien im Vorfeld des Wochenendes?

7. Wie viele Polizeibeamte, Feuerwehrbeamte und andere Personen haben im Zuge der Ausschreitungen in den beiden Nächten Verletzungen erlitten? (bitte aufschlüsseln)

a) Inwieweit sind unbeteiligte Dritte angegriffen bzw. verletzt worden, wie viele Polizeibeamte aus Hamburg wurden verletzt?

b) Um welche Art von Verletzungen handelt es sich, inwieweit sind ambulante oder stationäre Krankenhausbehandlungen erforderlich geworden, wie viele Beamte sind ggf. dienstunfähig?

8. Welche Sachbeschädigungen hat es nach den bisherigen Erkenntnissen im Einzelnen gegeben und um wessen Sachgüter handelte es sich?

9. An der Filiale der ´Hamburger Sparkasse` am Schulterblatt hat es offenbar zum wiederholten Mal Sachbeschädigungen gegeben. Inwieweit ist die Stadt rechtlich gehalten, derart bedrohte Geschäfte besonders zu schützen? Ist denkbar, dass Unternehmen gegenüber der Stadt den Ausgleich eingetretener Schäden mit der Begründung einfordern, ihr Eigentum sei nicht ausreichend – polizeilich – geschützt worden?

10. Wurden im Vorfeld des Wochenendes Maßnahmen ergriffen, Aktionen von Störern ins Leere laufen zu lassen? Welcher Art waren sie und welchen Angaben können dazu gemacht werden?

a) Inwieweit wurden insbesondere an den Vortagen Müll- oder sonstige Container vorsorglich (oder turnusgemäß) geleert, um die Folgen etwaiger Brandstiftungen zu mildern?

b) Inwieweit gibt es eine Beratung oder anderweitige Kooperation mit Geldinstituten und anderen Unternehmen, die im Bereich rund um das Schulterblatt ansässig sind, und wiederholt Zerstörungen hinnehmen mussten?

c) Inwieweit wurden polizeirechtliche Instrumente angewandt, um potentielle Gewalttäter von Störungen abzuhalten? In wie vielen Fällen ist insbesondere gegen Personen, die in der Vergangenheit bei Ausschreitungen aufgefallen waren, Unterbindungsgewahrsam verfügt worden?

 

11. Wie viele Personen wurden in der Nacht zum 25.07.2010 im Zusammenhang mit den Ausschreitungen jeweils (vorläufig) festgenommen, wie viele in Gewahrsam genommen?

a) Welchen Wohnsitz haben diese Personen, aus welchen Bundesländern stammen sie?

b) Wie lange dauerten die Festnahmen bzw. Inhaftierungen, wie lange dauerten die Ingewahrsamnahmen maximal an?

c) Auf welche Rechtsgrundlagen wurden die Ingewahrsamnahmen im Einzelnen gestützt? Inwieweit handelte es sich jeweils um die Durchsetzung eines Platzverweises bzw. eines Aufenthaltsverbotes und wie häufig um Unterbindungsgewahrsam?

12. Wie viele Straftaten wurden im Zuge der Ausschreitungen registriert?

a) Um welche Delikte handelt es sich im Einzelnen und inwieweit konnten Tatverdächtige ermittelt werden?

b) Inwieweit hat es beschleunigte oder vereinfachte Strafverfahren gegeben?

c) Gegen wie viele Personen wurden welche Strafanzeigen gefertigt, gegen wie viele Störer wird insbesondere wegen Landfriedensbruchs ermittelt?

d) Wie es der Sachstand der Strafverfahren, konnten bereits Ermittlungsverfahren abgeschlossen werden? (Bitte aufgeschlüsselte Angaben zu den einzelnen Verfahren wie zu Drs. 19/3959 Anlage 1).

13. Wie ist der Sachstand im Hinblick auf das kommende sog. Schanzenfest? Gibt es hierzu mittlerweile eine abgestimmte Senats- und Bezirksposition zum behördlichen Umgang hiermit? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?